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Stadt Remscheid

Reduzierung der Grundsteuer

Ermäßigung der Grundsteuer

Gemäß  § 15 Abs. 5 des Grundsteuergesetzes (GrStG) (Öffnet in einem neuen Tab)wird die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke um 10% ermäßigt, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die Baudenkmäler im Sinnes des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind.

Erlass der Grundsteuer

Gemäß  § 32 Grundsteuergesetz (GrStG) (Öffnet in einem neuen Tab) ist die Grundsteuer auf Antrag zu erlassen, wenn die Kosten zur Erhaltung eines Kulturdenkmals die erzielbaren Erträge übersteigen. Eine andere Voraussetzung für den Grundsteuererlass kann in verminderten Erträgen bestehen. 


Bei Fragen zum Thema Grundsteuer (Minderung / Erlass) wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin / Ihren Steuerberater, an Ihr zuständiges Finanzamt oder an die Technischen Betriebe Remscheid (TBR),  Abteilung Gebührenveranlagung.  (Öffnet in einem neuen Tab)


Grundsteuerreform

Bei Fragen zur Grundsteuerreform und Erfassung/Meldung zum Grundbesitz wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin / Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner  Internetseite (Öffnet in einem neuen Tab) eine Vielzahl von Fragen und Antworten zum Thema neue Grundsteuer hinterlegt. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • @ Stadt Remscheid, Denkmalbehörde

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