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Stadt Remscheid

Bauantrag

Grundsatz

Vor Errichtung (Neubau), Änderung (Anbau, Umbau), Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist ein Bauantrag zu stellen.  

Der Bauantrag ist schriftlich bei der Baugenehmigungsbehörde mit allen zugehörigen Antragsunterlagen / Bauvorlagen zu stellen.

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt. Sie gilt 3 Jahre.

Die Bauvoranfrage zu einzelnen Fragen führt zum Bauvorbescheid. Dieser gilt 2 Jahre.

Die meisten Bauanträge fallen unter das "Einfache Baugenehmigungsverfahren", beispielsweise die Errichtung eines Einfamilienhauses. 

Erläuterungen und Hinweise

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