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Stadt Remscheid

Lärmaktionsplanung

Die Ergebnisse der Lärmkartierung zeigen die Schwerpunke der Lärmbelastung mit Umgebungslärm in einer Stadt auf.
Mit der anschließenden Lärmaktionsplanung werden Maßnahmen und Strategien zur Minderung und Vermeidung der Belastung entwickelt.

Für die erste Stufe der Lärmaktionsplanung waren alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr zu betrachten, lärmmindernde Maßnahmen zu planen und bis zum 18. Juli 2008 in einem Lärmaktionsplan zu beschließen. 
In die zweite Stufe wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr einbezogen. 

Nachfolgend sind die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre zu überarbeiten und mit aktuellen Daten anzupassen.

In der praktischen Erfahrung mit der Umsetzung der Lärmaktionsplanung stellte sich für die Kommunen mit flächendeckend hohen Lärmbelastungen heraus, dass die Frist von einem Jahr für das Verfahren einer Lärmaktionsplanung bis zum Ratsbeschluss nicht ausreichend war. Die überwiegende Zahl der Kommunen konnte daher diese Frist nicht einhalten. Die EU-Kommission hat diese Erfahrungen aufgenommen und die EU-Umgebungslärmrichtlinie überarbeitet. Ab der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung gilt nun eine Frist von zwei Jahren. Auch dieser Zeitraum ist allein nur für das Beteiligungsverfahren mit Öffentlichkeit und Politik knapp bemessen.

Für Remscheid gilt aktuell der Lärmaktionsplan 4, die Aktualisierung des Lärmaktionsplan der Runde 3.

Die Lärmaktionsplanung für den Schienenlärm übernimmt das Eisenbahnbundesamt für ihr bundesweites Schienennetz. Die Öffentlichkeit hat im Verfahren regelmäßig die Möglichkeit, sich über ein online-Angebot des Eisenbahnbundesamtes zu kritischen Bereichen im Hauptschienennetz zu äußern. Der Lärmaktionsplan Runde 4 wurde im Juli 2024 veröffentlicht.

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