Gem. Artikel 8 § 4 NKFWG (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) können die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2010 und der Vorjahre in der jeweiligen vom Bürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW (Gemeindeordnung) bestätigten Entwurfsfassung zusammen mit dem Jahresabschluss 2011 zur Anzeige gebracht werden, soweit diese noch nicht gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW angezeigt worden sind.
Demnach entfällt bei der Stadt Remscheid für den Jahresabschluss 2009 die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Feststellung durch den Rat und die Entlastung der Oberbürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2009, sodass der folgende Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 als endgültige Fassung zum Download bereit gestellt werden kann.
Der von Herrn Stadtdirektor Mast-Weisz als Vertreter der Stadtkämmerin aufgestellte und von Frau Oberbürgermeisterin Wilding bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 weist eine Bilanzsumme von 1.169.556.676,05 €, einen Jahresfehlbetrag von 84.294.435,98 € und eine Änderung des Bestandes an Finanzmitteln in der Finanzrechnung von 1.361.502,36 € auf 17.808.795,30 € aus.
Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Remscheid.