Aufgrund § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW.S.878), wird der Jahresabschluss 2012 der Stadt Remscheid öffentlich bekannt gemacht.
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2012 wurde durch den Rat der Stadt Remscheid am 21.11.2013 mit einer Bilanzsumme von 1.096.703.067,73 €, in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 35.840.722,10 € und in der Finanzrechnung mit einer Änderung des Bestandes an Finanzmitteln von +8.649.206,73 € auf 11.647.577,80 € festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 35.840.722,10 € wurde der allgemeinen Rücklage entnommen.
Die Oberbürgermeisterin wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012 entlastet.
Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Remscheid.