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Stadt Remscheid

Jahresabschluss 2022

Jahresabschluss 2022

Die Stadt hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Verwaltung zum Stichtag 31.12.2022 den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 aufgestellt. Den vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer und vom Oberbürgermeister am 23. Januar 2024 bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 hat der Rat der Stadt Remscheid in seiner der Sitzung am 12.12.2024 festgestellt.

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