Wahlkreis
Remscheid bildet gemeinsam mit dem Oberbergischen Kreis III (Radevormwald) den Wahlkreis 36.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer
- am Wahltag Deutscher ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat,
- und wer nicht in Folge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.