Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Allgemeine Informationen

Wahlkreis, Wahlberechtigung, Stimmbezirke

Wahlkreis

Remscheid bildet gemeinsam mit dem Oberbergischen Kreis III (Radevormwald) den Wahlkreis 36.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer

  • am Wahltag Deutscher ist, 
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat,
  • und wer nicht in Folge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz