Warum Energiekrise?
Bereits im vergangenen Jahr ist es zu einer spürbaren Verteuerung von Energie gekommen. Diese Entwicklung beschleunigte sich im Februar 2022 mit dem russischen Angriff auf die Ukraine.
Seit Kriegsbeginn sind die russischen Gasliefermengen mehrfach reduziert und über einen längeren Zeitraum vollständig eingestellt worden. Die Bundesregierung hat aufgrund dieser Entwicklung am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans ausgerufen. Aktuell ist die Lage angespannt, eine weitere Verschlechterung der Situation lässt sich nicht ausschließen.
Unternehmen und private Verbraucher:innen müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen. Diese Entwicklung verstärkt neben der Knappheit weiterer Rohstoffen die Inflation, was zu einer weiteren Belastung der Privathaushalte und Unternehmen führt.
Städtischer Krisenstab "Energie"
Am 22. September hat Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz den Krisenstab „Energie“ eingerichtet.
Aufgaben des Krisenstabs „Energie“
Ganz neu sind die Aufgaben des neuen Krisenstabes nicht. Sie ergeben sich überwiegend aus den Fragestellungen und Krisenszenarien, mit denen sich bereits eine Untergruppe des seit März 2022 tätigen Krisenstabes „Ukraine“ beschäftigt. Der sogenannte Einsatzabschnitt 3 mit dem Titel „Daseinsvorsorge“ steht unter der Leitung von Feuerwehrchef Guido Eul-Jordan. Sein Einsatzabschnitt wird nun angesichts der zunehmenden Verschärfung der Energielage und der sich zuspitzenden Sorge um die finanzielle und wirtschaftliche Situation von Privathaushalten, mittelständischen Betrieben und Unternehmen mit Verfügung des Oberbürgermeisters in den neuen Krisenstab überführt. Damit fallen auch seine Aufgaben dem neuen Krisenstab zu. Das sind vor allem:
- die Beschaffung und Bevorratung von Energie- und Kraftstoffen,
- die Beschaffung und Bevorratung von Medikamenten und Material,
- der Schutz kritischer Infrastruktur im Stadtgebiet Remscheid und
- der Zivilschutz (mit Warnsystem und Kommunikationssicherung) sowie
- die Beratung/Betreuung/Versorgung von Menschen in krisenbedingter finanzieller Notlage.
Zusammensetzung des Krisenstabs
Dem generellen Aufbau eines Krisenstabs folgend gehören dem Krisenstab „Energie“ ständige Mitglieder, ereignisspezifische Mitglieder und die Funktion Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) an. Eine aus städtischen Mitarbeitenden bestehende Koordinierungsgruppe Krisenstab sorgt für die administrative Funktionsfähigkeit des Stabes unter der Gesamtführung von Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und der stellvertretenden Leitung von Stadtdirektor/Stadtkämmerer Sven Wiertz. Sein Platz nimmt im Vertretungsfall ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes ein.
Zu den ständigen Mitgliedern des Krisenstabs „Energie“ gehören die drei Fachdienste Umwelt, Bürger, Sicherheit & Ordnung sowie Feuerwehr und Rettungsdienst. Ständige Mitglieder sind außerdem die Technischen Betriebe Remscheid, die Stadtwerke Remscheid GmbH – zugleich für die EWR GmbH – und die Kreispolizeibehörde Wuppertal. Sie bilden quasi den Grundbesatz des Krisenstabes.
Als ereignisspezifische Mitglieder sitzen je nach Frage- und Aufgabenstellung diese städtischen Fachdienste mit am Tisch beziehungsweise in lageabhängig zusammenkommenden Arbeitsgruppen, den sogenannten Einsatzabschnitten:
- Personal und Organisation,
- Digitalisierung und Informationstechnologie,
- Gebäudemanagement,
- Schule und Bildung,
- Sport und Freizeit,
- Soziales und Wohnen,
- Jugend,
- Psychologische Beratungsstelle,
- Gesundheitswesen und
- Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften.
Weitere ereignisspezifische Mitglieder sind die Industrie- und Handelskammer, der Arbeitgeberverband, das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr und das Jobcenter Remscheid.
Die Beteiligung der Hilfsorganisationen Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter Unfallhilfe ist durch die ständige Mitarbeit des Fachdienstes Feuerwehr und Rettungsdienst gesichert.
Geltende Einspar-Regeln
Um der angespannten Gasversorgungslage entgegenzuwirken, gilt es, in allen Bereichen Energie zu sparen. Dafür verabschiedete die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), deren Regelungen ab dem 1. September und 1. Oktober 2022 in Kraft getreten sind.
Die in den Verordnungen enthaltenen Energiesparmaßnahmen richten sich an Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und betreffen sowohl die Nutzung von Wärme als auch Strom. „Da auch Gas zur Stromerzeugung genutzt wird, lohnen sich auch dort Einsparungen. Umso weniger Strom verbraucht wird, desto seltener müssen Gaskraftwerke zur Deckung des Strombedarfs eingeschaltet werden“ erklärt Dr. Wieland Hoppe vom Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid: „Deshalb sind neben Maßnahmen, die Gas einsparen, auch Stromsparmaßnahmen Teil der Verordnung“.
Kurzfristige Maßnahmen, die bereits am 1. September in Kraft getreten sind, betrafen vor allem Unternehmen. Zum Beispiel dürfen Büros oder andere Arbeitsplätze nur noch auf maximal 19 Grad Raumtemperatur geheizt werden. Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgedreht oder die Temperatur zumindest auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden. Auch das dauerhafte Offenhalten von Eingangstüren von beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel ist untersagt. Zudem ist die Außenbeleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern sowie die Beleuchtung von Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages nicht erlaubt.
Doch auch Privatpersonen sind von den Maßnahmen betroffen. In Mietwohnungen darf die Raumtemperatur freiwillig unter die vereinbarte Mindesttemperatur abgesenkt werden. „Dennoch werden Mieterinnen und Mieter dazu angehalten, durch ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten, Schäden an der Wohnung vorzubeugen. Denn wenn Räume dauerhaft auskühlen und nicht richtig gelüftet werden, steigert das die Gefahr für Schimmelbefall erheblich“, führt Dr. Hoppe weiter aus.
Die mittelfristigen Maßnahmen betreffen hingegen vor allem die Heizungsüberprüfung- und -optimierung. Dazu zählt eine Verpflichtung, dass alle Gasheizungen ab dem 1. Oktober auf Effizienz und mögliche Optimierungsmaßnahmen überprüft werden müssen. „Ein Schritt zur Überprüfung ist dabei der hydraulische Abgleich, der von einem Fachunternehmen, je nach Gebäudeart und -größe bis zum 30. September 2023 beziehungsweise bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden muss“, erklärt Dr. Hoppe. Bei einem hydraulischen Abgleich wird überprüft, ob durch alle Heizkörper die optimale Wassermenge fließt und das Heizsystem effizient arbeitet.
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
Vorbereitungen auf eine drohende Energiemangellage in Remscheid
Dem Bericht über die Vorbereitungen auf eine drohende Energiemangellage in Remscheid PDF-Datei 969,45 kB können Interessierte entnehmen, wie sich die Stadt Remscheid auf eine drohende Energiemangellage vorbereitet.
Persönliche Notfallvorsorge, Information und Warnungen im Katastrophenfall
Presseinformationen
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