Beschreibung
Die Stadt Remscheid verfügt über 4 Schiedsämter, deren Aufgaben von einer Schiedsfrau und drei Schiedsmännern wahrgenommen werden. Ziel ist die gütliche, außergerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten wie z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nachbarschaftsstreit u.ä.. Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens sind äußerst günstig.
In verschiedenen Fällen ist die Zivilklage erst möglich, wenn vorher ein Schlichtungsversuch vor einer anerkannten Gütestelle durchgeführt wurde. U. a. sind die Schiedsämter kraft Gesetz solche anerkannten Gütestellen.
Bitte erkundigen Sie sich bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann, beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt nach dieser gesetzlichen Regelung.
Für die Schlichtungsverhandlung ist nach § 14 des Gesetzes über das Schiedsamt NRW die Schiedsfrau oder der Schiedsmann örtlich zuständig, in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt !
Unter der Rubrik "Downloads/Links" finden Sie die Straßenzuordnung zu den Schiedsamtsbezirken.
Weitere Informationen über die Schiedsämter erhalten Sie von folgenden Stellen:
Stadtverwaltung Remscheid, Frau Eller, Telefon (0 21 91) 16 - 00 (Service-Center)
Amtsgericht Remscheid - Telefon (0 21 91) 7 96 - 0
Obmann der Remscheider Schiedsleute: Herr Fritzsche - Telefon (0 21 91) 7 04 44
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bochum - Telefon (02 34) 6 69 60
E-Mail: bdsschiedsamtde