Beschreibung
Entgeltermäßigung
Auf Antrag, der nur in Schriftform in einer der MKS-Geschäftsstellen und gegen Vorlage
entsprechender Nachweise gestellt werden kann, werden die nachfolgenden Ermäßigungen
eingeräumt:
1 Familienermäßigung
Die Entgelte werden ermäßigt, wenn 2 oder mehr Mitglieder einer Familie Schüler der Musik- und
Kunstschule sind. Es gelten folgende Ermäßigungssätze:
- Familienältester Hauptfach-Teilnehmer – Vollzahler
- Jeder weitere Hauptfach-Teilnehmer - 20 % Ermäßigung
Als Kinder gelten neben den Abkömmlingen auch Stiefkinder und an Kindes Statt
angenommene Kinder, außerdem diejenigen Kinder, die, ohne an Kindes Statt angenommen
zu sein, unentgeltlich wie eigene erzogen und unterhalten werden.
2 Ermäßigung bei Mehrfachbelegung
Bei zwei oder mehr Belegungen von Hauptfächern erhält der Teilnehmende auf das
günstigere oder gleich teure Hauptfach eine Entgeltermäßigung von 5 %.
3 Sozialermäßigung
Personen, bei denen die Erhebung von Entgelten eine soziale Härte bedeuten würde, können
die Entgelte ermäßigt werden. Hierzu zählen Bedarfsgemeinschaften, die laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt erhalten, einkommensschwache Personen im Sinne SGB XII und Empfänger
von Arbeitslosengeld II. Sie erhalten bei Einzel-, Partner- oder Gruppenunterricht 50%
Ermäßigung auf das Entgelt.
Die Teilnahme an Ensembles ist für den obig genannten Personenkreis grundsätzlich
entgeltfrei.
Im Falle der Ausleihe von Instrumenten fallen dauerhaft die Entgelte für Jahr 1
(Holzblasinstrumente/Akkordeons, Blechblasinstrumente/Streich- und
Zupfinstrumente) an.
Außerdem besteht die Möglichkeit, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einen Antrag auf Zuschuss von maximal 10,-- € monatlich auf die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben zu stellen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in der MKS.
Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich. Sollten mehrere Ermäßigungstatbestände auf einen
Schüler zutreffen, findet automatisch diejenige Ermäßigung Anwendung, die für den Teilnehmenden am vorteilhaftesten ist.