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Stadt Remscheid

Gebüsch

Verbot vom 1. März bis 30. September

Beschreibung

-Verboten- ist in dieser Zeit: Bäume, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden, zu zerstören.

 

-Erlaubt-ist es: Den jährlichen Zuwachs bei Bäumen, Hecken, Gebüschen mit dem sog. Form- und Pflegeschnitt zurückzuschneiden.

 

-Bußgeld- Wer dagegen verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5.000 € beträgt.

 

-Zu bedenken ist: - Bäume, Hecken und Gebüsche bieten Tieren Nahrung und Schutz vor Gefahren. Bitte helfen Sie, die heimische Artenvielfalt zu erhalten.

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