Beschreibung
Das Entsorgungskonzept muss eine genaue Auflistung aller Abfallarten enthalten, die bei der Abbruchmaßnahme anfallen, sowie deren Einstufung nach dem geltenden Abfallkatalog.
In der Regel erstellt eine Abbruchunternehmerin/ein Abbruchunternehmer oder eine Gutachterin/ein Gutachter diese Konzepte.
Bitte legen Sie als Anzeigende dem Fachdienst Umwelt dieses Entsorgungskonzept für die beim Bauvorhaben anfallenden Materialien vor. Machen Sie bitte dazu detaillierte Angaben zu Art, Menge und Verbleib (Benennung der Verwertungs- und Entsorgungsanlagen) der entstehenden Wertstoffe und Abfälle. Stellen Sie bitte die Vorgehensweise beim geplanten Rückbau dar.
Bei der Aufstellung des Konzeptes sind die abfallrechtlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der untergesetzlichen Regelwerke wie der Gewerbeabfallverordnung (Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen), der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sowie der Abfallsatzung der Stadt Remscheid und der derzeit gültigen Satzung der Stadt Remscheid über die Benutzung und des Wertstoffhofes zu den Aspekten Getrennthaltung, Vermischungsverbot, Verwertung und ordnungsgemäße Entsorgung zu berücksichtigen.
Entsprechende örtliche und regionale Verwertungs- und Entsorgungsbetriebe können Sie bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 02191/16-3974 oder 2370 bei den Technischen Betrieben Remscheid erfragen (abfallberatungtbr-infode, www.tbr-info.de). Über das Internet können Sie ebenfalls die örtlichen Abfallvorschriften einsehen bzw. abrufen (Abfallsatzung, Gebührensatzung, Satzung über die Benutzung des Wertstoffhofes).