Beschreibung
Die Winterdienstgebühren 2024 betragen pro Frontmeter und Jahr für Straßen mit:
Priorität 1: 0,65 EUR (2023: 0,72 EUR)
Priorität 2: 0,55 EUR (2023: 0,62 EUR)
Sonstiges:
Seit 01.01.2012 gilt unverändert, dass durch die TBR (vormals REB) beauftragte Firmen die durch Schneepflugeinsätze entstandenen Schneewälle im Bereich von Bushaltestellen innerhalb geschlossener Ortslagen beseitigen. Die Verbindung vom Bürgersteig bis zum Straßenrand ist nach wie vor vom Eigentümer des anliegenden Grundstücks von Schnee und Eis freizuhalten!
Die Gebührenkalkulation hängt stark vom Wettergeschehen ab: Je länger und intensiver der Winter, desto höher die Kosten beim Winterdienst und umgekehrt. Dies gilt entsprechend für die Gebühren der Sommerreinigung: Je länger und intensiver der Winter, desto geringere Kosten und somit geringere Gebühren.