Detaillierte Informationen und Beratungen in allen Fragen rund um die Pflege und Versorgung erhalten Sie durch die Pflegeberatung der Stadt Remscheid unter Tel.Nr. 02191 / 16-2740 oder 16-2744.
Ambulante Pflege
Ambulante Pflege im häuslichen Umfeld ist eine Form der Versorgung für Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 1 - 5 gemäß SGB XI (bzw. zuvor bis Ende 2016 der Pflegegrade I – III). Aber auch Menschen mit einem Bedarf an nichtpflegerischen Unterstützungen, nehmen ambulante Pflege in Anspruch. Ambulante Pflege kann entweder durch private Pflegepersonen oder aber durch professionelle Pflegedienste erfolgen. Folgende Pflegedienste bieten in Remscheid entsprechende Hilfen an:
Komplementäre ambulante Hilfen
Komplementäre ambulante Hilfen richten sich sowohl an Personen mit einer Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 1 – 5, als auch an Personen ohne Feststellung eines Pflegegrades nach dem SGB XI, die aber einen Unterstützungsbedarf haben. Die komplementären ambulanten Hilfen dienen der Unterstützung bei Verrichtungen im Alltag und im Haushalt. Sie werden oftmals ergänzend zur Pflegeleistung erbracht und ihre Zielsetzung ist es, dass der Verbleib im häuslichen Umfeld längst möglich sichergestellt wird.
Vielfach nehmen auch Menschen ausschließlich mit einem nichtpflegerischen Unterstützungsbedarf und ohne jeglichen pflegerischen Bedarf entsprechende komplementäre Hilfen in Anspruch (z. B. hauswirtschaftliche Versorgung) und finanzieren diese aus eigenen Mitteln.
Komplementären (ambulanten) Hilfen werden entweder von den ambulanten Pflegediensten im Rahmen ihres Leistungsangebotes mit erbracht oder aber sie werden von reinen komplementären Leistungsanbietern geleistet.
Zu nennen sind entsprechend § 16 APG NRW insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen (z. B. Reinigungsarbeiten, Wäschedienst, Kochen etc.), Beratungsdienste zur Wohnraumanpassung, Hausbetreuungsdienste, Hausnotrufdienste und anderer ergänzende ambulante Hilfen. Zu diesen anderen ergänzenden ambulanten Hilfen zählt man beispielsweise Begleitdienste (z. B. Begleitung bei Behördengängen oder zu Ärzten), Einkaufsdienste (Einkaufen oder Begleitung beim Einkauf), Freizeitaktivitäten (z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Vorlesen), Garten- und Außenarbeiten (z. B. Rasenmähen, Winterdienst) und kleinere Handwerkerdienste.
Es handelt sich insgesamt um eine sehr breite Palette möglicher Hilfen und es gilt, dass je nach den persönlichen Erfordernissen im Einzelfall ein individuelles Unterstützungssystem aufgebaut werden muss, welches den Verbleib im eigenen Haushalt sicherstellt.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt entweder rein aus privaten Mitteln.
Bei Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 1 – 5 erfolgt sie im Rahmen der SGB-XI-Leistungen durch die Pflegekasse oder aber bei Bedürftigkeit bzw. bei fehlender Pflegeversicherung durch den örtlichen Sozialhilfeträger nach dem SGB XII.
Folgende Anbieter bieten in Remscheid entsprechende Hilfen an:
Mahlzeitendienste und offene Mittagstische
Mahlzeitendienste („Essen auf Rädern“) richten sich sowohl an Personen mit einem pflegerischen Bedarf der Pflegegrade 1 – 5, als auch an Menschen mit einem nichtpflegerischen Unterstützungsbedarf. Viele Menschen ohne jeglichen Hilfebedarf nutzen das Angebot der Mahlzeitendienste ebenfalls.
Zielgruppe der „offenen Mittagstische“ sind vorrangig Personen mit einem nichtpflegerischen Unterstützungsbedarf und auch Menschen ohne Hilfebedarf.
Sie können die Kantinen in verschiedenen Wohn- und Pflegeeinrichtungen mit nutzen und dort ein preiswertes Mittagessen einnehmen. Dabei werden oftmals soziale Kontakte geknüpft.
Folgende Angebote sind in Remscheid vorhanden:
Tagespflege
Als Tagespflege wird die stundenweise teilstationäre Pflege und Versorgung von Personen mit einem pflegerischen Bedarf der Pflegegrade 2 - 5 gemäß SGB XI in einer Einrichtung während des Tages bezeichnet. Sie erfolgt entweder an einem oder an mehreren Wochentagen und dient der Aktivierung und Rehabilitation. Sie soll die Angehörigen entlasten, die die Pflege in der übrigen Zeit sicherstellen. So soll eine vollstationäre Unterbringung möglichst lange vermieden werden.
Es wird vorausgesetzt, dass die Betreuung und Versorgung in der eigenen Häuslichkeit während der Nacht, am Morgen, am Abend und ggf. am Wochenende sichergestellt ist. Die Besucher einer Tagespflegeeinrichtung werden hier nur tagsüber versorgt und leben ansonsten zuhause.
Folgende Einrichtungen bieten in Remscheid Tagespflege an:
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten vollstationären Pflege von Menschen mit einem pflegerischen Bedarf der Pflegegrade 2 – 5 gemäß SGB XI, die ansonsten zuhause privat versorgt werden. Sie entlastet pflegende Angehörige – z.B. während eines Urlaubes der Pflegeperson – oder aber, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen vorübergehend verschlechtert. Kurzeitpflege kann auch erforderlich werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend krankheitsbedingt ausfallen. Auf diese Weise soll die häusliche Pflegesituation gestützt werden, um eine dauerhafte vollstationäre Heimunterbringung zu vermeiden.
In einigen Fällen wird Kurzzeitpflege auch dazu genutzt, dass Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt übergangsweise in einem Pflegeheim versorgt werden. Oder aber die Kurzzeitpflege dient dem Kennenlernen einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Folgende Häuser leisten in Remscheid Kurzzeitpflege:
Vollstationäre Pflege / Heimpflege
Vollstationäre Pflege ist für diejenigen Personen mit einem pflegerischen Bedarf der Pflegegrade 2-5 gemäß SGB XI erforderlich, für welche ambulante häusliche Hilfen oder aber teilstationäre Hilfen aufgrund ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfes nicht mehr ausreichend sind. Für diesen Personenkreis müssen ausreichend und den Bedürfnissen der Menschen entsprechende Plätze in Pflegeheimen zur Verfügung stehen.
In Deutschland wurden laut der letzten veröffentlichten Pflegestatistik zum Stichtag 15.12.2017 von den bundesweit insgesamt rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen 818.000 Menschen dauerhaft stationär in einem Pflegeheim versorgt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2019, Deutschlandergebnisse).
Folgende Pflegeeinrichtungen gibt es in Remscheid:
Wohngemeinschaften / Wohngruppen
In Wohngemeinschaften / Wohngruppen leben ältere Menschen mit Unterstützungs- und/oder Pflegebedarf gemeinschaftlich zusammen, um selbst bestimmtes Wohnen mit einer vertrauen Gemeinschaft und Unterstützung im Alltag zu verbinden. Betroffene und deren Angehörige wollen auf diese Weise den Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung vermeiden. Sie möchten in der häuslichen Atmosphäre einer Wohngemeinschaft / Wohngruppe leben und dort versorgt werden.
Die Angebote in den verschiedenen Wohngemeinschaften / Wohngruppen sind äußerst unterschiedlich. Während einige Wohngruppen konzeptionell allen Menschen offenstehen, sind andere auf spezielle Zielgruppen ausgerichtet (zumeist auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen). Charakteristisch für alle genannten Wohnformen ist, dass die Menschen dort ein eigenes Appartement bewohnen und zusammen die Gemeinschaftsbereiche nutzen. In einer Wohngruppe leben in der Regel 8 – 12 Menschen und jeder Bewohner hat separat einen Mietvertrag, einen Betreuungsvertrag sowie einen Vertrag hinsichtlich der pflegerischen Leistungen abgeschlossen.
Folgende Wohngemeinschaften gibt es in Remscheid: