Nachfolgend werden die entsprechenden Angebote kurz beschrieben.
Nähere Informationen hierzu – auch zu Anpassungsmaßnahmen der eigenen Wohnung und deren Finanzierung erhalten Sie bei der Wohnberatung der Stadt Remscheid unter Telefonnr. 02191 / 16-2639.
Wohnungen / Privathäuser
Zu nennen sind das „Servicewohnen“ bzw. „Betreute Wohnen“ sowie Seniorenwohnanlagen, die allesamt barrierefrei oder barrierearm konzipiert sind und je nach dem individuellen Bedarf Hilfs- und Unterstützungsangebote beinhalten. Die Mieter in entsprechenden Objekten schließen einen Wohn-Mietvertrag ab und haben zusätzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen. Diese werden entweder pauschal als „Grundservice“ oder aber je nach Umfang der Inanspruchnahme als „Wahlleistungen“ abgerechnet.
Beispiele für Grundserviceleistungen sind Reinigung der Gemeinschaftsflächen, Waschmaschinennutzung, Freizeitangebote, Beratungs- und Betreuungsdienste.
Als Wahlleistungen können beispielsweise ein Hausnotruf, hauswirtschaftliche Hilfen, Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Hol- und Bringdienste sowie kleinere technische Dienste in Anspruch genommen werden.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Leistungen und Abrechnungen von Haus zu Haus sehr unterschiedlich geregelt sind, da es hierfür keine verbindlichen Vorgaben gibt.
Neben diesen Dienstleistungen kann im Rahmen des Betreuten Wohnens – wie im Übrigen selbstverständlich auch in „normalen“ (nicht betreuten) Wohnungen und Privathäusern - bei entsprechendem Bedarf Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch andere gewährleistet werden. Dies steht jedoch nicht im Vordergrund der Konzeption des Betreuten Wohnens. Hier geht es vorrangig um das Wohnen mit Serviceangeboten, wobei oftmals überhöhte Erwartungen mit dieser Wohnform verknüpft werden. Der große Vorteil des Betreuten Wohnens besteht neben den genannten Servicemöglichkeiten und der Barrierefreiheit vor allem darin, dass man im Alter nicht allein lebt und Kontakte zu gleichaltrigen Menschen mit ähnlichen Bedürfnissen hat. Auch besteht für die Bewohner einiger Objekte gegebenenfalls die Möglichkeit eines Umzuges in eine angegliederte oder kooperierende Pflegeeinrichtung, sofern sich ein entsprechender Bedarf ergibt.
Nachfolgend die Übersicht der entsprechenden Wohnangebote in Remscheid:
Altenwohnungen
Altenwohnungen sind Wohnungen, die speziell für Menschen ab 60 Jahren angeboten werden. Dabei handelt es sich um seit dem Jahr 1957 öffentlich geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen, die nach Art, Lage, Größe (40 – 60 qm), Ausstattung und Miethöhe für ältere Menschen geeignet sind.
Ziel der Konzeption von Altenwohnungen ist es u. a. durch die Nutzung komplementärer Dienste den dortigen Verbleib möglichst lange zu ermöglichen.
Wohngemeinschaften / Wohngruppen
In Wohngemeinschaften / Wohngruppen leben ältere Menschen mit Unterstützungs- und/oder Pflegebedarf gemeinschaftlich zusammen, um selbst bestimmtes Wohnen mit einer vertrauen Gemeinschaft und Unterstützung im Alltag zu verbinden. Betroffene und deren Angehörige wollen auf diese Weise den Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung vermeiden. Sie möchten in der häuslichen Atmosphäre einer Wohngemeinschaft / Wohngruppe leben und dort versorgt werden.
Die Angebote in den verschiedenen Wohngemeinschaften / Wohngruppen sind äußerst unterschiedlich. Während einige Wohngruppen konzeptionell allen Menschen offenstehen, sind andere auf spezielle Zielgruppen ausgerichtet (zumeist auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen). Charakteristisch für alle genannten Wohnformen ist, dass die Menschen dort ein eigenes Appartement bewohnen und zusammen die Gemeinschaftsbereiche nutzen. In einer Wohngruppe leben in der Regel 8 – 12 Menschen und jeder Bewohner hat separat einen Mietvertrag, einen Betreuungsvertrag sowie einen Vertrag hinsichtlich der pflegerischen Leistungen abgeschlossen.
Nachfolgend die Übersicht der Wohngemeinschaften / Wohngruppen in Remscheid: