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Stadt Remscheid

Biologische Vielfalt

Eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten trägt zu einem leistungsfähigen Naturhaushalt bei und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine der drei gesetzlich verankerten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Gemäß § 1 Bundesnaturschutzgesetz sind zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen, Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken und  Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten.

Eine Beschränkung der Aktivitäten und Maßnahmen auf die Schutzgebiete kann den landesweiten Biodiversitätsverlust nicht stoppen. Erforderlich ist eine flächendeckende Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten sowie der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Deshalb sollte die Bewahrung der Biodiversität bei jeder Landnutzung mitberücksichtigt werden. Dies ist auch eine gesetzliche Verpflichtung (vergleiche § 1 BNatSchG). Der öffentlichen Hand als Eigentümerin eigener Flächen kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu. Staatliches Handeln allein kann die Erhaltung der heimischen Lebensvielfalt jedoch nicht gewährleisten. Der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass Eigentum auch verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll (vergleiche Artikel 14 Absatz 1 GG), erlangt hier eine besondere Bedeutung. Daher sind bürgerschaftliches Engagement und Eigeninitiativen zum Schutz von Natur und Landschaft gerade von Flächeneigentümern und -nutzern auf privaten Flächen unverzichtbar (Quelle: Biodiversitätsstrategie NRW).

Die wichtigsten Ursachen für den Rückgang von Artenvielfalt und Landschaftsqualität sind die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Versiegelung von Flächen sowie großräumige Stoffeinträge (zum Beispiel Säurebildner oder Nährstoffe). Um einen positiven Trend zu erreichen, bedarf es erheblicher zusätzlicher Anstrengungen von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen Bereichen. Dabei sollte ein Fokus auf das Agrarland gelegt werden (Quelle: Rechenschaftsbericht 2017 der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt).

Naturschutz

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