Startchancen Programm
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland befindet sich das bisher größte Bildungs-programm von Bund und Ländern „Startchancen“ in der Umsetzung. Ziel des Förderprogramms Startchancen ist die „Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg“ mit bundesweit rund 4.000 Schulen bzw. gut einer Million sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern.
Aus diesem Startchancen-Programm erhält Nordrhein-Westfalen über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits bis zu demselben Umfang im Land in die gezielte Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen in herausfordernder Lage investieren. Der Fokus liegt dabei auf der Primarstufe und den Förderschulen, für die 60 Prozent der Förderung vorgesehen sind. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden weiterführende Schulen und die Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs gefördert.
Auswahlkriterien
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bei der Auswahl der Schulen vor allem zwei zentrale Kriterien zu berücksichtigen: den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. Diese Kriterien finden auch im nordrhein-westfälischen Schulsozialindex Berücksichtigung. Der Schulsozialindex ist im Jahr 2020 erstmals im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von der Ruhr-Universität Bochum entwickelt worden. Später wurde er evaluiert und aktualisiert. Es handelt sich um ein Instrument, mit dessen Hilfe es möglich ist, die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer einzelnen Schule mit einem Wert abzubilden. Eine Beteiligung der Kommunen hat bei der Ermittlung des Schulsozialindexes nicht stattgefunden.
Grundsätzlich werden Grundschulen ab einer Sozialindexstufe 6 und weiterführende Schulen ab der Sozialindexstufe 7 berücksichtigt.
Teilnehmende Schulen
Die Stadt Remscheid wurde vom Schulministerium des Landes NRW darüber informiert, welche Schulen, die nach dem Schulsozialindex NRW ausgewählt wurden, für die Teilnahme eingeladen worden sind:
Gruppe 1, Start im Schuljahr 2024/2025
• Gemeinschaftsgrundschule Mannesmann
• Gemeinschaftsgrundschule Daniel-Schürmann
• Gemeinschaftsgrundschule Walther-Hartmann
• Gesamtschule Albert-Einstein
Gruppe 2, Start im Schuljahr 2025/2026
• Gemeinschaftsgrundschule Dörpfeld
• Gemeinschaftsgrundschule Kremenholl
• Gemeinschaftsgrundschule Am Stadtpark
• Gemeinschaftsgrundschule Steinberg
• Gemeinschaftsgrundschule Eisernstein
• Gemeinschaftsgrundschule Hasenberg
Gegenstand der Förderung sind folgende Themensäulen:
- Säule I: Investitionsbudget
- Säule II: Chancenbudget
- Säule III: Personalbudget
Zielvereinbarungen
Die untere Schulaufsichtsbehörde (Schulaufsicht) erarbeitet gemeinsam mit den o.g. Schulen Zielsetzungen zu den Themensäulen „Investitionen für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung“ und „Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung“, die gemeinsam mit dem Schulträger Stadt Remscheid umgesetzt wird.
Fördermittel zur Umsetzung der Programme
Säule I:
Investitionsbudget für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Datum vom 02. Juli 2025 mitgeteilt, dass das Schulträgerbudget für alle zehn ausgewählten Schulen der Stadt Remscheid für die Säule 1 des Startchancenprogramms bei insgesamt 10.200.552,23 € liegt. Die Höhe dieses Budgets wurde auf der Grundlage von Schüler/innen – Zahlen festgelegt.
Die Maßnahmen werden aus den Finanzmitteln jeweils zu 70% gefördert. Die Stadt Remscheid muss einen Eigenanteil von 30% leisten. Die Mittel aus dem Investitionsprogramm können bis zum 31. Juli 2034 verausgabt werden.
Säule II:
Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung
Den Schulen steht während der Laufzeit des Förderprogramms von insgesamt 10 Jahren jährlich ein „Chancenbudget“ zur Verfügung. Der jährliche Betrag für diesen Programmbaustein wird für jedes Schuljahr per Zuwendungsbescheid mitgeteilt.
Den vier Schulen der Gruppe 1 standen Fördermittel in Höhe von insgesamt rd. 116.227 € zur Verausgabung im Rahmen der Säule II zur Verfügung. Der Finanzrahmen wurde mit der Verausgabung von rd. 112.279 € ausgeschöpft.
Sie wurden schwerpunktmüßig entsprechend der Zielvereinbarungen der Schulen für Förderung der Basiskompetenzen in Mathematik und Deutsch der Schülerinnen und Schüler eingesetzt. Materialien zur Diagnostik, Förderung sowie Ausstattungen für eine differenzierte Lernumgebung wurden angeschafft. Auch der Schwerpunkt der Förderung im emotional-sozialen Bereich fand Beachtung. Fortbildung und Trainings in diesem Bereich wurden gebucht oder die Ausbildung von Streitschlichtern begonnen wurde.
Für die o.g. zehn Schulen steht in diesem Schuljahr ein Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 223.777,50 € zur Verfügung.
Säule III:
Personalbudget zur Stärkung multiprofessioneller Teams an den Schulen
An den 3 Grundschulen im Startchancenprogramm konnten im vergangenen Jahr jeweils eine MPT-Kraft für die Unterstützung der multiprofessionellen Arbeit eingestellt werden.
Stand der Umsetzung
Zur bestmöglichen Förderung im Sinne der „Startchancen-Programm für mehr Chancengleichheit auf Bildungserfolg“ nehmen die Schulen, die Schulaufsicht und der Schulträger die individuellen Förderbedarfe gemeinsam in den Blick und setzen die entsprechenden Maßnahmen nach Planungsphasen und unter Berücksichtigung von Kapazitäten um.