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Stadt Remscheid

Hundesteuer

Die Steuersätze betragen jährlich, unabhängig von der Größe, dem Wert oder dem Geschlecht wenn 

nur ein Hund gehalten wird   156,00 EUR 
zwei Hunde gehalten werden        204,00 EUR je Hund
drei oder mehr Hunde gehalten werden  240,00 EUR je Hund
gefährliche Hunde  1.020,00 EUR je Hund

 

GEFÄHRLICHE HUNDE sind:

Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastif, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dog Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Der Satz kann auf Antrag auf den normalen Steuersatz zurückgeführt werden, wenn der Nachweis (erfolgreiche Verhaltensprüfung) erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht besteht.

Beachten sie bitte hierzu auch das vom Bergischen Veterinäramt Solingen veröffentlichte  Merkblatt PDF-Datei 148,90 kB.

 

ANMELDUNG

Unabhängig vom Alter des Hundes ist dieser innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Steueramt anzumelden. Die Hundemarke wird Ihnen mit dem Steuerbescheid zugeschickt. 

Anzumelden ist die Hundehaltung in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes, da  hier der Lebensmittelpunkt liegt und die überwiegende Haltung  anzunehmen ist. 

Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim Remscheid aufgenommen werden, sind für die ersten 12 Monate nach Aufnahme in den Haushalt steuerfrei.

Bei Anmeldung ist eine Kopie des Tierübereignungsvertrages vorzulegen.

Das Anmeldeformular finden Sie unten bei "Links und Downloads".

 

Beginn und Ende der Steuerpflicht

Der Beginn und das Ende der Steuerpflicht für Hunde ist in der zurzeit gültigen Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid geregelt.

Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. 

Bei Welpen aus einem Wurf der eigenen Hündin beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der/die Welpe/n drei Monate alt geworden ist/sind.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung im Stadtgebiet beendet wurde.

 

ERSATZSTEUERMARKE

Bei Verlust der Hundesteuermarke kann beim Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung eine Ersatzsteuermarke abgeholt werden.

Sofern ein Besuch nicht möglich ist, kann die Verlusterklärung auch formlos schriftlich erfolgen. Dann ist aber ein adressierter, frankierter Rückumschlag beizufügen.

 

ABMELDUNG

Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nachdem er veräußert, abgegeben, abhanden gekommen oder verstorben ist, schriftlich oder persönlich beim Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung abzumelden. Bei Abgabe des Hundes ist der Name und die Anschrift der übernehmenden Person anzugeben. Die Steuermarke ist, sofern noch vorhanden, der Abmeldung beizulegen. Überzahlte Steuerbeträge werden durch den Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung zurückerstattet.

Das Abmeldeformular finden Sie unten bei "Links und Downloads".


UMMELDUNG

Bei einem Umzug innerhalb von Remscheid, ist lediglich die neue Anschrift an den Fachdienst zu übermitteln.

Bei einem Umzug in eine andere Stadt ist wie bei einer Abmeldung zu verfahren. 

 

 

Kassen- und Steueramt

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