Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Insgesamt 6 Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bilden in einem Wahllokal den Wahlvorstand. Es gibt die Wahlvorstehende/den Wahlvorstehenden, deren Stellvertretung, die Schriftführerin oder den Schriftführer sowie drei weitere Beisitzende. Ihre Aufgabe besteht darin, die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu sichern und das Ergebnis in ihrem Wahllokal zu ermitteln.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie sind ein wichtiger Baustein für die Durchführung von Wahlen, denn...
ES IST DAS VOLK, das seinen Willen durch Wahl bekundet.