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Stadt Remscheid

Wahlbekanntmachung Bundestagswahl 2021 - 21/119 vom 15.09.2021

 

1. Am Sonntag, dem 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Stadt Remscheid ist in 54 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Dazu kommen 26 Briefwahlbezirke.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21. August 2021 bis zum 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr in der Sophie-Scholl-Gesamtschule, Hohenhagener Str. 25 - 27 in 42855 Remscheid zusammen.

3. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.

Die Wählenden haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin/Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

· für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennwortes und rechts vom Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

· für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 Die Wählerin/Der Wähler gibt

· ihre/seine Erststimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

· ihre/seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählende, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a)  durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)  durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich beim Wahlamt der Stadt Remscheid einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 

6. Jede Wahlberechtigte/Jeder Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7. Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz) in der zur Zeit gültigen Fassung wird in den Wahlbezirken 1082, 3192 und 4251 mit Stimmzetteln gewählt, die oben links mit Unterscheidungsbezeichnungen gekennzeichnet sind (Gliederung nach Geschlecht und nach Gruppen von Geburtsjahren). Das Wahlgeheimnis wird hierdurch nicht beeinträchtigt. An den Wahllokalen der genannten Wahlbezirke werden am Wahltag weitere Informationen angebracht.

Remscheid, den 23. August 2021

gez. Reul-Nocke

Kreiswahlleiterin

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