Änderungsbekanntmachung der Kreiswahlleiterin zur Landtagswahl am 15. Mai 2022
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
für den Wahlkreis 36 – Remscheid I - Oberbergischer Kreis III
Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften
Aufgrund § 4 des Gesetzes zur Durchführung der Landtagswahl 2022 -Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge und Landesliste- vom 01. Februar 2022 gebe ich folgende Änderung in meiner Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Landtagswahlkreis 36 – Remscheid I - Oberbergischer Kreis III bekannt:
Unterstützungsunterschriften
Kreiswahlvorschläge von einzelnen Wahlberechtigten, Wählergruppen sowie von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind, müssen ferner von mindestens 50 (vormals 100) Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Landeswahlgesetz in Verbindung mit § 4 Gesetz zur Durchführung der Landtagswahl).
Remscheid, 17. Februar 2022
gez.
Reul-Nocke
Kreiswahlleiterin