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Stadt Remscheid

Remscheider Allgemeinverfügung vom 12. April & Kitas

Angesichts eines Inzidenzwertes von über 300, eines anhaltenden diffusen Infektionsgeschehens und der weiter alarmierende klinische Lage werden in Remscheid die bestehenden Schutzmaßnahmen, die über die Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung hinausgehen, fortgeführt und teils verstärkt.

Remscheider Allgemeinverfügung vom 12. April zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen gilt ab morgen in modifizierter Form. Remscheider Kitas starten ab Montag in den eingeschränkten Pandemiebetrieb.

Wie heute bereits berichtet, wird die Stadt Remscheid parallel zur Gültigkeitsdauer der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW ihre Maskenpflicht im Innenstadtbereich bis zum 26. April fortführen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird hierzu neu aufgesetzt.

Außerdem werden die seit 13. April geltenden besonderen Schutzmaßnahmen, die sie mit einer weiteren Allgemeinverfügung angeordnet hat, ab morgen in modifizierter Form bis 26. April fortgeführt.

Die bereits öffentlich berichtete Entscheidung des Covid 19-Krisenstabs vom 14. April zur Beibehaltung des derzeitigen Distanzunterrichts für alle Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen wird durch eine entsprechende Landesregelung gedeckt. Hierfür bracht es keine gesonderte lokale Satzung. Gleiches gilt, um die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege zusätzlich zu sichern. Hier wird es ab kommenden Montag (19.04.) wieder zum eingeschränkten Pandemiebetrieb kommen. 

Allgemeinverfügung zu besonderen Schutzmaßnahmen für das Stadtgebiet 

Zur Eindämmung des pandemischen Geschehens in Remscheid erlässt die Stadt Remscheid in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium NRW heute eine Allgemeinverfügung, mit der sie grundsätzlich das Bündel der seit dem 13. April geltenden zusätzlichen Coronaschutzmaßnahmen fortführt. Das bedeutet: Die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgens, die verschärften Kontaktbeschränkung im privaten Bereich, die Schließung von Sportanlagen und eine erweiterte Maskenpflicht im Auto gelten weiter.

Eine Modifizierung und Aufweitung der bestehenden Anordnung wird es allerdings hinsichtlich der Schließung einzelner Parkanlagen gegeben. 

Mit der Sperrung der Parkanlagen Kuckuck, Stadtpark und Hardtpark war dem missbräuchlichen Nutzung zum Wochenbeginn ein klarer Riegel vorgeschoben worden. Die ab morgen geltende Regel sieht stattdessen vor, dass auf städtischen Grün- und Parkflächen, Waldflächen, Freiflächen und Kinderspielplätzen dieselbe Kontaktbeschränkung gilt wie im übrigen öffentlichen Bereich: Ein Hausstand darf mit maximal mit einer anderen Person zusammenkommen, mehr als 5 Personen sind nicht erlaubt. Dabei gelten Paare, auch wenn beide nicht im gleichen Haushalt leben, als ein Hausstand. Kinder aus einem der beiden Hausstände bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Außerdem müssen fremde Personen oder Personengruppeneinen Mindestabstand von 5 Metern wahren. Kinder unter sechs Jahren sind hiervon auf Spielplätzen ausgenommen. Zusätzlich werden die Bolzplätze gesperrt. 

Die Allgemeinverfügung tritt morgen (17.04.) in Kraft und gilt wie die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW bis zunächst zum 26. April.

Eingeschränkter Pandemiebetrieb in Kitas und in der Kindertagespflege 

Als Hochinzidenzregion mit einer 7-Tages-Inzidenz über 300 hat die Stadt Remscheid die Anordnung der Notbetreuung in Kitas und Tagespflegen erwogen und sich mit diesem Wunsch an das Land NRW (MAGS) gewandt. Als Reaktion hat das Ministerium empfohlen, dass die Stadt Remscheid ab dem 19. April in den bereits aus Januar bekannten eingeschränkten Pandemiebetrieb wechseln solle. Das bedeutet: Die Kindertageseinrichtungen bleiben wie bisher mit dem um zehn Stunden reduzierten Betreuungsumfang geöffnet. Gleichzeitig appelliert die Stadt eindringlichen an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, um persönliche Kontakte und damit einhergehende Ansteckungsrisiken zu vermeiden. 

Zu dieser Empfehlung hat die Stadt Remscheid die Auskunft des Städtetages NRW eingeholt. Tatsächlich gibt es aktuell keine Regelung des Landes NRW, die es Kommunen in einer Hochinzidenzphase ermöglicht, in Abstimmung mit dem MAGS selbstbestimmt in die Notbetreuung zu wechseln. Insofern ist eine Anordnung des Kita-Notbetriebes durch die Stadt Remscheid zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 

Die aktuelle Infektionslage zeigt, dass das steigende Infektionsgeschehen nicht auf die in Kitas und Tagespflegen betreute Altersgruppe übergegangen ist. Nach dem Bericht des Fachdienstes Gesundheitswesen sind in der aktuellen Infektionslage 21 Kinder im Alter von 1 bis 5 Jahren infiziert (Stand 16.04.2021; 0,51 % aller Kita-Kinder). Am 13. April waren 20 Kinder infiziert (0,5 %). 

Der Covid 19-Krisenstab würde aufgrund der Hochinzidenz und der klinischen Versorgungslage dennoch den Notbetrieb als weitergehende Maßnahmen präventiv einleiten. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz hat sich deswegen heute an Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, gewandt. In seinem Schreiben setzt er sich für eine landesweite Regelung zur Umsetzung des Notbetriebes für Hochinzidenzstädte ein. Darüber hinaus informiert er Minister Stamp darüber, dass er dem Remscheider Haupt- und Finanzausschuss in der kommenden Woche vorschlagen wird, dass die Stadt Remscheid auf die Hälfte der geleisteten Elternbeiträge für die Betreuung in der Tagespflege, den Tageseinrichtungen und im Offenen Ganztag für die Monate Februar bis (zunächst) April verzichtet bzw. sie zurückerstattet. Weiter appelliert er an den Minister, die Eltern in dieser schwierigen Phase der Pandemie durch eine landesweite Rückerstattung ebenfalls zu entlasten und ihnen – so wie die Stadt Remscheid – das angemessene Signal der Wertschätzung zu geben. 

Bis zu einer Entscheidung auf Landesebene wird der Covid 19-Krisenstab das Infektionsgeschehen in den Kitas und Tagespflegen selbstverständlich weiter detailliert beobachten.

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