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Stadt Remscheid

Corona-Virus | Wichtiger Hinweis des Gesundheitsamtes, Quarantäneregeln & mehr

Aktuelle Gesundheitslage – Noch ein dringender Hinweis des Gesundheitsamtes

Im Nachgang zur heutigen Berichterstattung (vgl.  Presseinformation vom 19.01.2022) weist das Remscheider Gesundheitsamt nochmals ausdrücklich auf die Wichtigkeit einer PCR-Testung hin. Sie gilt als das zuverlässigste Verfahren, um eine akute Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festzustellen, und ist als Labortest dem Schnelltest deutlich überlegen.

Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, sollte die getestete Person deswegen immer einen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses machen. Nur dann, wenn dies nicht möglich oder nicht gewünscht ist, gilt auch diese Person als positiv getestet und muss sich für 10 Tage isolieren.

Maßgeblich ist hierfür die offizielle Testbescheinigung einer zugelassenen Teststelle. Insofern ist der Schnelltest selbstverständlich nicht gleichzusetzen mit einem Selbsttest zu Hause. 

Wichtiger Hinweis außerdem: Die Gesundheitsbehörde kann in solchen Fällen keine Genesenenbescheinigung ausstellen, weil hierfür ein PCR-Test vorgeschrieben ist.

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Quarantäne und Isolation ab sofort ohne Bescheid des Gesundheitsamtes

Aufgrund der auch in Remscheid aktuell sehr stark steigenden Inzidenz, bittet das Gesundheitsamt Remscheid alle Remscheider Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber, sich an den aktuellen Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW zu orientieren. Hiernach ist insbesondere kein Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes mehr vorgesehen. Vielmehr reicht – auch gegenüber dem Arbeitgeber – die Vorlage eines positiven zertifizierten Antigen-Schnelltestergebnisses. Dieser Nachweis reicht auch für eine Lohnentschädigung beim Landschaftsverband. Im Nachgang erhalten infizierte Personen einen Genesenennachweis und eine Quarantänebescheinigung durch das Gesundheitsamt; dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Insgesamt sollen die Gesundheitsämter durch diese Maßnahmen entlastet werden. 

Hier die aktuellen Regelungen im Einzelnen: 

positiver PCR-Test (oder qualifizierter Schnelltest bei fehlender PCR-Bestätigung)

automatische Isolation für 10 Tage

kein Quarantänebescheid

Nachweis: Testergebnis

 

 

 

 

Kontaktperson in häuslicher Gemeinschaft

Automatische Quarantäne für 10 Tage

kein Quarantänebescheid

Nachweis: Testergebnis des Infizierten + Nachweis über gemeinsamen Haushalt

 

 

 

 

Andere Kontaktperson

Quarantäne nur nach Einzelfallprüfung des Gesundheitsamtes

Quarantänebescheid Gesundheitsamt

Nachweis: Quarantänebescheid Gesundheitsamt

Grundsätzlich gilt, dass die Isolation für Infizierte und die Quarantäne für Kontaktpersonen nach zehn Tagen endet. Betroffene können sich aber nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test freitesten.
Der negative Testnachweis ist ebenfalls als Nachweis dem Arbeitgeber vorzulegen. Kinder und Schüler als Kontaktpersonen können sich bereits nach fünf Tagen freitesten. 

Ausnahmeregelungen für Kontaktpersonen:

Folgende Fallgruppen müssen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung:
    Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen Dies gilt inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.
  • Geimpfte Genesene:
    Unabhängig von der Reihenfolge reicht eine Genesung und mindestens eine Impfung.
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung:
    Keine Quarantäne vom 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
  • Genesene:
    Keine Quarantäne vom 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests.

Über die wesentlichen Isolations- und Quarantäneregelungen für die unterschiedlichen Personenkreise sowie Ausnahmen für Kontaktpersonen informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ausführlich  auf dieser Seite.

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Quarantänen in Schulen & Kitas

Die Stadt Remscheid hat heute erneut mit ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügungen Quarantänen angeordnet. Sie betreffen diesmal die Schülerinnen und Schüler der 

  • die Schülerinnen und Schüler der gesamten Klasse 2a der Grundschule Hasten in 42855 Remscheid, die am 17.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • die Schülerinnen und Schüler der gesamten Tigerklasse der Grundschule Steinberg in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 17. bis 18.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • die Schülerinnen und Schüler der gesamten Klasse 4a der Grundschule Reinshagen in 42857 Remscheid, die in der Zeit vom 17. bis 18.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • die Schülerinnen und Schüler der gesamten Mäuseklasse der Grundschule Steinberg in 42855 Remscheid, die am 17.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • die Kinder der gesamten Gruppen „Bären“ und „Waschbären“ der Kindertageseinrichtung Ahörnchen e.V. in 42855 Remscheid, die am 14.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • die Kinder der gesamten Wolkengruppe der Kindertageseinrichtung der Kraftstation Nordstraße in 42853 Remscheid, die in der Zeit vom 10. bis 14.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • die Schülerinnen und Schüler der gesamten Klasse 9c der Nelson-Mandela-Schule in 42859 Remscheid, die in der Zeit vom 17. bis 18.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • die Kinder der gesamten Drachengruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Sedanstraße in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 13.01.2022 bis 14.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • die Kinder der gesamten Schlümpfe Gruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Sedanstraße in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 13.01.2022 bis 14.01.2022 die Einrichtung besucht haben. 

Weitere Details lassen sich  hier (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen.

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