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Stadt Remscheid

Eichenprozessionsspinner | Infos, Verhaltensregeln & Aktuelles

Ansammlung von Eichenprozessionsspinnern

Saison für Eichenprozessionsspinner hat begonnen

Auch in diesem Jahr wird uns der Eichenprozessionsspinner (EPS) in Remscheid wieder beschäftigen. Erste Nester, sie heißen Gespinste, wurden in unseren Wäldern bereits gesichtet.

Vorgehensweise bei EPS-Befall an Bäumen auf privaten Grundstücken

Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem der Eichenprozessionsspinner auftaucht, muss Sorge dafür tragen, dass der Schädling und seine Nester von einer Fachfirma entsorgt werden. Es gibt Fachfirmen, die genau für diese Arbeiten extra ausgestattet sind und ihre Mitarbeiter entsprechend geschult haben.

Bitte auf gar keine Fall selbst Hand anlegen! Die Schädlinge und Nester können nur gefahrlos und auf Dauer mit Hilfe eines speziellen Absauggeräts entfernt werden! 

FACHFIRMA GESUCHT?

Hier die Links zu den Dachverbänden der Schädlingsbekämpfungs-Fachfirmen: 

 VFöS e.V. | Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (vfoes.de)

 Deutscher Schädlingsbekämper Verband

Aktuelle Fachfirmen zur Bekämpfung lassen sich außerdem in Suchmaschinen mit den Suchwörtern „Eichenprozessionsspinner“, „Fachfirmen“ oder „Baumpflege“ finden.

Vorgehensweise bei EPS-Befall an öffentlichen Bäumen

Die Meldung von EPS-Nestern nimmt die Feuerwehr Remscheid, Telefon 16-2400 (Leitstelle), entgegen.

Die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) gehen den von der Feuerwehr weitergeleiteten EPS-Meldungen an Werktagen nach:

  • Bäume mit bestätigtem EPS-Befall werden mit Hinweisschildern gekennzeichnet.
  • EPS-Nester an Standorten mit einer hohen berechtigten Sicherheitserwartung (hoher Verkehr durch Fußgänger, z.B. Schulen, Kitas, Spielplätze) werden zwischen 1 bis maximal 5 Werktagen entfernt.
  • Die Entfernung der EPS-Nester erfolgt ausschließlich durch Fachunternehmen.
Eichenprozessionsspinner im Wald wird nicht entfernt! Keine Meldung erforderlich!
Wichtig zu wissen ist, dass der Schädling und seine Gespinste im Wald - anders als an Stadt- und Parkbäumen - in der Regel nicht beseitigt werden. Der Grund hierfür ist ein rechtlicher: Nach Landesforstgesetz und Bundeswaldgesetz stellt ein Eichenprozessionsspinner-Befall eine sogenannte "waldtypische Gefahr" dar, "mit der Waldbesucher zu rechnen haben". Wer im Wald auf den Spinner stößt, muss seine Beobachtung also nicht der Feuerwehr melden. Hier gilt die allgemeine Verhaltensregel: Nähe oder Kontakt mit Raupen und Nestern unbedingt vermeiden!

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PIXABAY gemeinfrei
  • PIXABAY gemeinfrei

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