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Stadt Remscheid

Jugendschöffen gesucht für die Wahlperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Fachdienst Jugend der Stadt Remscheid sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen an der Rechtsprechung des Amtsgerichts Remscheid und des Landgerichts Wuppertal mitwirken möchten. 

Wenn in Strafprozessen über Schuld oder Unschuld befunden wird, sitzen nicht nur Juristinnen und Juristen zu Gericht. Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern tragen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen die Verantwortung für das Urteil. Ihre Stimme hat das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters oder einer Berufsrichterin. Jugendschöffinnen und -schöffen üben eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Funktion in unserem Rechtsstaat aus und unterstützen das Amtsgericht Remscheid und das Landgericht Wuppertal bei ihrer wichtigen Arbeit. 

Gesucht werden für das Amtsgericht Remscheid 12 Jugendhaupt- beziehungsweise 12 Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen und für das Landgericht 11 Jugendhauptschöffinnen und -schöffen. Für die Vorschlagslisten benötigt die Stadt Remscheid jeweils mindestens die doppelte Anzahl an Interessierten, die sich bewerben. 

Welche Voraussetzungen braucht man?

Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, setzt Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, sowie die deutsche Staatsbürgerschaft und Kenntnis der deutschen Sprache voraus. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit erforderlich. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zu Beginn der neuen Wahlperiode im Alter zwischen 25 und 70 Jahren sein und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten ihren Wohnsitz in Remscheid haben. 

Geeignet sind Personen,

  • die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet beziehungsweise das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • die in Remscheid wohnen.
  • die die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  • die in der Jugenderziehung erfahren und mit der besonderen Problematik Jugendlicher vertraut sind. 

Nach Möglichkeit sollen geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbildende, aber auch Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. 

Wie geht es weiter?

Die Vorschlagslisten werden durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Remscheid beschlossen. Die Entscheidung, wer Jugendschöffin oder -schöffe wird, fällt im Herbst im Jugendschöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes. 

Weitere Informationen mit Merkblatt, Bewerbungsbogen und Kontakt:

 Informationen zu Jugendschöffen auf www.remscheid.de

Kontakt für Rückfragen:

Kathrin Weber, Stadt Remscheid, Fachdienst Jugend

Jugendgerichtshilfe, Tel.: 02191/163018, E-Mail:  jugendschoeffenremscheidde

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