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Stadt Remscheid

Unwetter | Regeln für Kita- und Schulbesuch

Sie als Eltern sind gefragt

Wenn laut dem Deutschen Wetterdienst extreme Witterungsverhältnisse wie Sturm, starker Schneefall oder auch Glatteis auf dem Vormarsch sind, fragen sich viele Eltern: Soll ich mein Kind in die Kita oder in die Schule schicken? Wie verhalte ich mich richtig?

Hier die wichtigsten Regeln für solche Situationen. 

Schulbesuch

Grundsätzlich sind immer Sie als Eltern gefragt. Wenn Sie für Ihr Kind feststellen, dass es beispielsweise auf dem Schulweg einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt wäre, halten Sie ihr Kind zu Hause und informieren hierüber in jedem Fall direkt die Schule.

Das ist zwar ein Verstoß gegen die Schulpflicht. Er ist aber in diesen besonderen Fällen erlaubt: Ein Landeserlass mit dem Titel „ Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ räumt Ihnen als Eltern dieses Entscheidungsrecht zum Wohle Ihres Kindes ein. 

In Fällen, in denen die angesagte Unwetterlage ganz Nordrhein-Westfalen betrifft, kann auch das NRW-Schulministerium auf der Grundlage des sogenannten „ Unwettererlasses“ einen generellen Unterrichtsausfall und damit die Schließung aller Schulen anordnen.

Sind nur einzelne Landesteile von Unwetterwarnungen betroffen, haben auch die Städte dieses Entscheidungsrecht. Sie können über die Schließung ihrer Schulen und damit über die tageweise Aufhebung der Schulpflicht sowie passende Notbetreuungsangebote entscheiden.

Möglich ist auch, dass einzelne Schulen für sich selbst bestimmen, dass sie nicht öffnen und welche Form von Notbetreuung sie für die Kinder einrichten, die trotzdem kommen.

Die Schließungsinfos erhalten Eltern in der Regel von ihren Schulen per E-Mail, WhatsApp oder über die Internetseiten der Schulen. Parallel nutzen die Städte ihre Kommunikationskanäle, um möglichst breit über die Schließungen zu informieren. 

Kita-Besuch

Auch für den Kita-Besuch gilt: Sie als Eltern entscheiden bei Unwetterlagen für Ihr Kind, ob es zu Hause bleibt. Die passende Info an die Kita ist in diesen Fällen selbstverständlich.

Gelten Unwetterwarnungen für einzelne Regionen, können betroffene Kommunen und Kreise die städtischen Kitas schließen. Informationen hierzu erhalten Eltern von ihren Kitas und beispielsweise über die städtischen Kommunikationswege wie Homepage oder städtische Facebook-und Instagram-Accounts.

Träger nicht-städtischer Kitas entscheiden selbst über die Öffnung. 

Link-Tipp:

Mehr Informationen zum Thema im Internetportal des NRW-Schulministeriums:  Extreme Witterung | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).

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