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Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
Die Stadt Remscheid sucht Frauen und Männer, die Interesse daran haben, fünf Jahre lang in den Schöffengerichten des Landgerichtsbezirks Wuppertal oder in den Strafkammern des Landgerichts Wuppertal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitzuwirken.
Aus dem Amtsgerichtsbezirk Remscheid werden für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Remscheid und Wuppertal 14 Hauptschöffen und 12 Ersatzschöffen, für die Strafkammern des Landgerichts Wuppertal 38 Hauptschöffen benötigt.
Da für die Schöffenwahl mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffen gemeldet werden muss, sucht die Stadt Remscheid mindestens 28 Hauptschöffen und 24 Ersatzschöffen für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Remscheid und Wuppertal sowie mindestens 76 Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Wuppertal.
Zur Vorbereitung der Schöffenwahl stellt die Stadt Remscheid eine Vorschlagsliste auf.
In diese Vorschlagsliste kann aufgenommen werden, wer
Ø die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Ø bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat
Ø bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Ø bei Aufstellung der Vorschlagsliste seinen Hauptwohnsitz in Remscheid hat
Ø die deutsche Sprache ausreichend beherrscht
Wer daran interessiert ist, als Schöffin bzw. Schöffe tätig zu werden, und wer bereit ist, das hohe Maß an Verantwortung, das mit diesem Ehrenamt verbunden ist, zu übernehmen, der kann sich bewerben. Zu diesem Zweck steht ein Bewerbungsbogen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Rechtgrundlagen
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Bemerkung
In einem Merkblatt werden erst einmal das Verfahren erläutert und Hinweise auf die Wählbarkeit oder die Nicht-Wählbarkeit gegeben.
Die Bewerbung muss bis zum 30.04.2023 an den Fachdienst Rats- und Gemeindeangelegenheiten auf dem Postweg oder per Fax gesendet werden. Die Anschrift sowie die Faxnummer sind auf dem Bewerbungsbogen vermerkt.
Bei Übersendung per E-Mail muss der Bewerbungsbogen mit der eigenhändigen Unterschrift als pdf-Datei angefügt werden.
Fristen
Die Abgabe des Bewerbungsbogens für die Schöffenwahl ist der 30.04.2023.
Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.
Bearbeitungsdauer
ob man als Schöffe oder Schöffin tätig werden kann, entscheidet der Schöffenwahlausschuss, dieser tritt zwischen dem 16.09. und 15.10.2023 zusammen.