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Stadt Remscheid

Inklusionsrat

Zur Mitwirkung der behinderten Menschen an den kommunalen Willensbildungsprozessen wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates ein Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen gebildet. Der Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. Ab 2023 lautet der neue Name: Inklusionsrat.

Beschreibung

Der Inklusionsrat besteht aus stimmberechtigten Mitgliedern, die von den einzelnen Behindertenverbänden, -vereinen, Betreuungs- und Hilfsorganisationen vorgeschlagen werden. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. 

Die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Stellvertreter werden vom Rat bestellt. Die im Rat vertretenen Fraktionen entsenden je ein beratendes Mitglied und dessen Stellvertreter.

Die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Inklusionsrates ein und leitet sie. 
Sie vertritt den Inklusionsrat in der Öffentlichkeit, informiert die Öffentlichkeit und die Presse über Sitzungen, Vorhaben und anstehende Themen.

Der Inklusionsrat kann sich im Sinne seines Auftrages mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Insbesondere soll er den in Remscheid lebenden Behinderten bei der Bewältigung ihrer Probleme und der Vertretung ihrer Interessen behilflich sein. Er soll den Kontakt zu den in Remscheid tätigen Behindertenorganisationen, Selbsthilfegruppen und zuständigen städtischen Dienststellen pflegen.

 

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