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Stadt Remscheid

Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII (Sozialhilfebezug)

Erhalten Vater oder Mutter bei Pflegebedürftigkeit Sozialhilfe, müssen die Kinder im Rahmen ihrer Zahlungsfähigkeit Unterhalt zahlen. Sie werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Unterhalt herangezogen.

Beschreibung

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Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.

Sprechzeiten nur nach Vereinbarung!
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Unterhaltspflicht von Kindern für ihre pflegebedürftigen Eltern besteht, sofern diese nicht die Pflegekosten selbst aus Einkommen oder Vermögen finanzieren können.

Maßstab für die Bemessung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle (s. Bereich "Download/Links").

Die konkrete Berechnung ist vom Einzelfall abhängig

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