Beschreibung
***
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
Sprechzeiten nach Vereinbarung!
***
Unterhaltspflicht von Eltern für ihre Kinder besteht, sofern diese ihren Lebensunterhalt nicht selbst aus Einkommen (z. B. Lehrlingsgehalt) oder Vermögen finanzieren können.
Ähnliches gilt für den Unterhalt für getrennt lebende / geschiedene Ehepartner.
Maßstab für die Bemessung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle (s. Bereich "Download/Links"). Die konkrete Berechnung ist vom Einzelfall abhängig.