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Stadt Remscheid

Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende und Wehrübende

Die Unterhaltssicherungsbehörde gewährt auf Antrag Leistungen für Wehrdienstleistende und deren Angehörige sowie für Wehrübende.

Beschreibung

Folgende Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) kommen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen in Betracht:

* für Familienangehörige (z.B. Ehefrau, Kinder, Eltern)

* Miete für die eigene Wohnung

* Zins- und Tilgungsleistungen für selbst genutzte Eigenheim/Eigentumswohnung

* Ruhensbeiträge für eine private Krankenversicherung

* Beiträge für Schadensversicherungen (z.B. Unfall-, Privathaftpflicht-, Hausratversicherung)

* Garagenmiete für das eigene abgemeldete Kraftfahrzeug

* Stundungskosten für Darlehensverbindlichkeiten

* Leistungen für Selbständige

* Leistungen für Sanitätsoffizierinnen und -offiziere

* Leistungen für Wehrübende: Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des Wehrdienstes oder der Wehrübung.

Öffnungszeiten: Mo., Mi. und  Fr. 08:15 - 12:15 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung

Achtung:

Durch die Aussetzung der Wehrpflicht gibt es auch den Zivildienst in "alter" Form nicht mehr. An dessen Stelle ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst  (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) (Öffnet in einem neuen Tab) vom 28. April 2011 getreten.

Für Bundesfreiwilligendienstleistende gilt das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) NICHT!

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