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Stadt Remscheid

Unterhaltsvorschuss

Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.

Beschreibung

***  NEU -  ab sofort mit Online-Antrag:    direkter LINK (Öffnet in einem neuen Tab)   ***


Die frühere Altersbegrenzung auf Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wurde in bestimmten Fällen (wenn Kinder nicht auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ("Bürgergeld") angewiesen sind oder aber der betreuende Elternteil mehr als 600,00 € brutto verdient) auf das vollendete 18. Lebensjahr erweitert. 

Zudem entfällt die bisherige Höchstförderungsdauer von maximal 72 Monaten.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail (siehe "Kontakt" unten), per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
Gerne können Sie auch einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit uns vereinbaren.

Voraussetzungen:

• Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

• Ihr Kind wird von einem Elternteil allein betreut und erhält von dem anderen
  Elternteil keine Unterhaltszahlungen in Höhe von monatlich mindestens

  • 227,00 €  Kind 0-5 Jahre
  • 299,00 €  Kind 6-11 Jahre
  • 394,00 €  Kind 12-17 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen

• bei Halbwaisen: Das Kind erhält keine Halbwaisenrente oder aber eine,
   die die vorgenannten Beträge nicht übersteigt.

Weitere Einzelheiten zur Antragstellung und zu den Anspruchsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den „Details“ unten sowie dem Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz, welches Sie unter „Links und Downloads“ herunterladen können. Dort finden Sie auch einen Link zum Familienportal NRW mit weiteren Informationen rund um das Unterhaltsvorschussgesetz.

Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag:   9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch:                                       13:00 – 16:00 Uhr
Freitags:                                             geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung

Hausanschrift
Haddenbacher Str. 38, 42855 Remscheid, 1. OG, Raum 117

Unterhaltsvorschuss

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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