Beschreibung
1. Beistandschaft
Alleinerziehende Elternteile können eine Beistandschaft für ihr Kind beantragen – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren.
Der Beistand unterstützt bei:
- der Feststellung der Vaterschaft,
- der Klärung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
2. Vaterschaftsfeststellung
Bei Kindern, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft rechtlich anerkannt oder festgestellt werden.
- Die Vaterschaft kann bereits vor der Geburt anerkannt werden, jedoch erst ab der 6. Schwangerschaftswoche
Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, kann sie durch das Familiengericht festgestellt werden. Der Beistand stellt den dafür erforderlichen Antrag beim Familiengericht.
3. Negativattest (Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht)
Ein Negativattest bestätigt, dass für ein Kind keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Die Bescheinigung wird für Kinder ausgestellt, deren Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden.
Wichtig: Das Jugendamt Remscheid stellt Negativatteste nur für Kinder und Elternteile aus, die in Remscheid leben. Maßgeblich ist der Wohnort, nicht der Geburtsort des Kindes.
4. Kindesunterhalt
Das Jugendamt unterstützt dabei, Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil geltend zu machen und durchzusetzen.
Im Rahmen einer Beistandschaft wird der Unterhalt in Geld eingezogen und an den Elternteil weitergeleitet, bei dem das Kind lebt.
5. Unterhaltsberatung für junge Volljährige
Junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können sich beim Jugendamt zu Fragen des Unterhalts beraten lassen.
Das Jugendamt unterstützt sie außerdem dabei, ihre Unterhaltsansprüche durchzusetzen.