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Stadt Remscheid

Belehrung Infektionsschutzgesetz

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Erstbelehrung.

Beschreibung

Im Rahmen der bergischen Kooperation haben sich die Gesundheitsämter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal zusammengeschlossen.

Ab dem 01.04.2012 werden die Belehrungen gem. § 43 Infektionsschutzgesetz vom Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen organisiert und durchgeführt. (siehe "Downloads/Links")

Beim Fachdienst Gesundheitswesen der Stadt Remscheid werden jedoch noch Duplikate von Belehrungsbescheinigungen von Januar 2001 bis 30.03.2012 ausgestellt.
Abholung Montags bis Freitags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr.

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln!

Seit 2001 ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich, vorher wurden Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz ausgestellt.

Die Erstbelehrung muss durch ein Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Die Belehrung muss alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber aufgefrischt werden.

 

Erläuterungen und Hinweise

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