Beschreibung
Der Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im Regelfall über eine Fahrschule gestellt.
Die Antragstellung erfolgt am Hauptwohnsitz; am Nebenwohnsitz nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde.
Die Führerscheinkarte wird auf 15 Jahre befristet. Danach ist die Neuausstellung der Führerscheinkarte mit einem aktuellen, biometrischen Lichtbild erforderlich.
Hinweis (COVID-19):
Der Antrag kann aktuell nur über die jeweilige Fahrschule eingereicht werden.
Kontakt
- 02191 163531
- Fahrerlaubnisbehoerderemscheidde
Details
Dokumente
Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Personalausweis, nationales ausländisches Ausweisdokument, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung - liegt eine Duldung vor, müssen bestimmte Voraussetzungen (z.B. mindestens vier Jahre Aufenthalt im Inland) erfüllt sein. Vereinbaren Sie in diesen Fällen bitte einen Informationstermin, damit Ihre persönlichen Voraussetzungen vorab geprüft werden können.
- Passfoto nach der Passverordnung (biometrietaugliches Passfoto)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A2, A, AM, B, BE, L und T):
- Sehtest
Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O)
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebühren
- 44,70 € (mit Probezeit)
- 43,90 € (ohne Probezeit)
zzgl. 28,60 € bei Eintragung der Schlüsselzahle(n) 95,96,196 oder 197
Zahlungsarten
bar oder EC
Rechtsgrundlage
§ 21 FeV
Bemerkung
Status der Führerscheinbeantragung abfragen
Um sich zu erkundigen, in welchem Bearbeitungsstatus sich der Führerschein-Antrag befindet, kann die Führerscheinstelle direkt kontaktiert werden um darüber Auskunft zu geben. Die Führerscheinbewerber haben auch die Möglichkeit, sich an die eigene Fahrschule bzw. den TÜV wenden. Sobald der Antrag von der Führerscheinstelle bearbeitet und geprüft ist, wird dieser zusammen mit dem Führerschein an den TÜV übersandt, damit die Prüfung abgenommen werden kann. Die Fahrschule wird vom TÜV darüber informiert.
Abholung auch mit Vollmacht möglich
Der Führerschein kann in der Regel auch durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden. Hierzu genüg eine formlose Vollmacht für den Abholer. Der Abholer muss den alten Führerschein (bzw. vorl. Führerschein oder Prüfbescheinigung - FS ab 17-) vorlegen.
Eine Ausnahme ist die Abholung des Führerscheines nach Verlust. Bei der Abholung muss hier vom Fahrerlaubnisinhaber eine Versicherung an Eides Statt vor Ort abgegeben werden.
Neue Auflage 197 für die Klasse B (B197):
Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.
Es wird nunmehr auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet beziehungsweise wird diese Beschränkung aufgehoben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden ist. Voraussetzung ist eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der der jeweilige Bewerber nachweisen muss, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt ist. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.
Fristen
4 - 6 Wochen