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Stadt Remscheid

Fahrerlaubnis: Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Beschreibung

Der Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im Regelfall über eine Remscheider Fahrschule gestellt. Sofern der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird, muss der Antragsteller persönlich vorsprechen.

Der Führerschein kann grundsätzlich auch an einem anderen Ort (als dem Wohnort) gemacht werden. Die Antragstellung erfolgt jedoch trotzdem bei der Führerscheinstelle am Wohnort. Prüfauftrag wird dann von der Führerscheinstelle zum zuständigen TÜV weitergeleitet. Zusätzlich zur auswärtigen Fahrschule, sollte  - soweit bekannt - auch der dort zuständige TÜV benannt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für den Mehraufwand fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10 EUR an.

Die Gültigkeit einer Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre.

Hinweis:
Der Antrag sollte bei Remscheider Fahrschulen über die Fahrschule eingereicht werden.
Bei auswärtigen Fahrschulen muss der/die Fahrerlaubnisanwärter/in persönlich vorsprechen. Termine hierfür können über die   Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Punkt "Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung" vereinbart werden. 

Fahrerlaubnis: Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis

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