Beschreibung
Aktueller Umgang mit Corona im Bürgerservice (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos an der Infotheke vorsprechen:
Mo + Mi 07:30-13:00 Uhr Di 07:30-17:30 Uhr Do 07:30-16:00 Uhr Fr. 07:30-12:00 Uhr
Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung,...) das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Nicht beglaubigt werden können: Unterschriften ohne zugehörigen Text, sowie Unterschriften, die gemäß § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.