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Stadt Remscheid

Auskunft: Gewerbezentralregister

Für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist keine persönliche Vorsprache notwendig.

Bei der Gewerbemeldestelle können Auskünfte aus Gewerbezentralregister beantragt werden.

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße von Firmen oder Geschäftsführern im Rahmen ihrer Tätigkeit gespeichert. Es ist ähnlich zu sehen wie das Führungszeugniss bei natürlichen Personen.

Beschreibung

Bitte überweisen Sie uns dazu 13,00 € auf folgende Bankverbindung: 

Stadtsparkasse Remscheid

IBAN: DE81 3405 0000 0000 0000 18

BIC: WELADEDRXXX

Verwendungszweck: 3.32.0.1 GZR + Name der Person/Firma

 

Teilen Sie uns anschließend per Mail an Gewerbeangelegenheitenremscheidde mit, für welchen Zweck Sie die Auskunft benötigen und wohin Sie versendet werden soll. Darüber hinaus benötigen wir noch den Überweisungsbeleg sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments. Erst dann werden wir die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Ausschreibungen und für behördliche Erlaubnisse können Gewerbezentralregisterauskünfte beantragt werden. Die Beantragung muss am Hauptwohnsitz erfolgen. Sie können den Antrag auch im Internet auf der Seite des Bundesamtes für Justiz stellen. (siehe Reiter Downloads / Links)

Die Belegart 1 dient der Auskunft an den Betroffenen und die Belegart 9 dient der Auskunft an eine Behörde (bitte Anschrift der jeweiligen Behörde bereit halten).

Die Auskunft direkt an eine Behörde kann nur für bestimmte Auskünfte beantragt werden (§ 150 Abs. 5 GewO).

Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich abschließend auf Auskünfte

  • für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung,
  • für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie
  • für die Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 GewO.

Bei allen anderen Verwendungszwecken ist die Übersendung der Auskunft nur an den Antragsteller möglich.

Die Gewerbezentralregisterauskunft kann beim Bundesamt für Justiz direkt online beantragt werden, wenn Sie im Besitz eines Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion sind. Direkt zum  Online-Antrag (Öffnet in einem neuen Tab) beim Bundesamt für Justiz.

  (Öffnet in einem neuen Tab)
Auskunft: Gewerbezentralregister

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