Beschreibung
Aktueller Umgang mit CORONA im Bürgerservice (Öffnet in einem neuen Tab)
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Ihres Anliegens an:
meldebehoerderemscheidde
Als Alternative kann die Beantragung auch postalisch erfolgen.
Details
Dokumente
Neubeantragung (bisher nicht im Besitz einer der genannten Parkerleichterungen)
- gut lesbare Fotokopien des Personalausweises, sowie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- weitere Nachweise sind notwendig, wenn der Halter des Fahrzeuges vom Antragsteller abweichen sollte
- bei Dienstfahrzeugen ist ein formloses Schreiben durch den Arbeitgeber beizufügen, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller das ihm zugewiesene Fahrzeug ganzjährig nutzen darf
- sind Familienmitglieder oder andere Personen Halter (beispielsweise) aus versicherungstechnischen Gründen), so ist eine Nutzungserklärung durch den Antragsteller auszufüllen, in der er die alleinige Nutzung bestätigt
Verlängerung von bereits ausgestellten Parkerleichterungen
- die Beantragung ist auch auf dem Postweg möglich, dafür ist dem Umschlag die zu verlängernde Parkerleichterung beizulegen
- die Ausstellung eines neuen Parkausweises ist nur nach Einzug des Ehemaligen möglich
Schwerbehindertenparkausweis
- gut leserliche Fotokopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes, aus dem das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)oder "Bl" (blind) hervorgeht
- ein möglichst aktuelles Lichtbild (Kinder vor der Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen kein Lichtbild)
- bei der Verlängerung sind außerdem der aktuelle Schwerbehindertenparkausweis (Original), sowie die dazugehörige Ausnahmegenehmigung (Original) beizufügen, so dass darauf die entsprechende Verlängerung eingetragen werden kann
Gebühren
Bewohnerparkausweis
- Neubeantragung/Verlängerung 30€
Innenstadtparken
- Neubeantragung/Verlängerung 100,00€
Sollten Sie sich unsicher sein, unter welche Kategorie Ihr Parkausweis fällt, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Höhe der Gebühren (per Mail an meldebehoerderemscheidde).
Die Beantragung des Schwerbehindertenparkausweises ist gebührenfrei.
Zahlungsarten
Überweisung
Bankverbindung
Stadtsparkasse Remscheid
IBAN: DE81 3405 0000 0000 0000 18
BIC: WELADEDRXXX
Verwendungszweck je nach Anliegen
BITTE IMMER: 3.32.2 BS FAD0000055 (z.B. Anwohnerparkausweis + Name)
Ein entsprechender Beleg über eine getätigte Überweisung mit dem Verwendungszweck ist dem Antrag beizufügen.
Ohne Nachweis über die erfolgte Zahlung bleibt die abschließende Bearbeitung aus.