Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Fortgeltung der Niederlassungserlaubnis

Ein Aufenthaltstitel erlischt, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreist oder ausgereist ist und nicht innerhalb von sechs Monaten wieder in das Bundesgebiet einreist.

Die Ausländerbehörde kann auf Antrag auch eine längere Frist bestimmen.

Dies gilt auch für eine Niederlassungserlaubnis.

Bei einer Abmeldung ins Ausland tritt diese Folge immer ein. Um das zu vermeiden, kann u.U. eine Bescheinigung über die Fortgeltung der Niederlassungserlaubnis/Aufenthaltstitel ausgestellt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen:

  • Besitz einer Niederlassungserlaubnis,
  • mindestens 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet,
  • der Lebensunterhalt ist gesichert,
  • ein Ausweisungsgrund liegt nicht vor.

Näheres siehe Details!

 

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02191 / 16-3823 möglich!

Fortgeltung der Niederlassungserlaubnis

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz