- Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - eine abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen (erst ab dem 3. Semester), Abendgymnasien (erst ab dem 4. Semester) und Kollegs.
Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Bildungsgänge unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Antragstellung sowie weiterführende Informationen.
Online Antragstellung
Wenn Sie eine Ausbildung in NRW absolvieren, können Sie den BAföG-Antrag online stellen.
Links zur Antragstellung und den dazugehörigen Formularen
Zusätzliche Unterlagen
Neben den amtlichen Antragsformularen sind weitere Nachweise erforderlich:
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Aktuelle Kunden bzw. Finanzübersicht (Diese erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Bank)
- Kontoauszüge zum aktuellen Stand, rückwirkend für 3 Monate (in Kopie)
- Kopie des aktuellen Ausweisdokumentes
- Einkommensunterlagen der Eltern sowie des Ehegatten aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem Beginn der Bewilligung (z. B. Einkommenssteuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, SGB-II Bescheid, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Krankengeldbescheid etc.)