Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Anmeldeverfahren der Schulneulinge für das Schuljahr 2026/2027

Die Schulpflicht ist in § 35 Schulgesetz NRW (SchulG) geregelt und bezieht sich auf alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2019 und dem 30.09.2020 geboren sind. Diese Kinder erhalten nach den Sommerferien per Post die Anmeldeunterlagen des Schulträgers.

Allgemeine Informationen

Bitte beschriften Sie Ihren Briefkasten auch mit dem Nachnamen Ihres Kindes. 

Als Erziehungsberechtigte/r müssen Sie Ihr Kind an einer Grundschule anmelden.  

Eine Auflistung der städtischen Remscheider Grund- und Förderschulen mit den Kontaktdaten finden Sie hier:

Bitte bringen Sie alle folgenden Unterlagen zu Ihrem Termin mit

Beachten Sie bitte, dass die Grundschulen mit Teilstandort die Anmeldungen ausschließlich am Hauptstandort entgegennehmen.

Bitte bringen Sie alle folgenden Unterlagen zu Ihrem Termin mit

  1. den ausgefüllten und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebenen Original-Anmeldebogen (bitte geben Sie unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an)
  2. das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des Kindes im Original
  3. die Ausweisdokumente beider Elternteile/Erziehungsberechtigten
  4. die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht, falls nur ein Elternteil zur Anmeldung erscheint 
  5. den Impfpass des Kindes mit dem Nachweis über beide Masernimpfungen
  6. Unterlagen über das Sorgerecht (bei getrenntlebenden/geschiedenen Elternteilen)
Schulverwaltung Stadt Remscheid

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz