Welche Grundschule für mein Kind?
Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind bei rechtzeitiger Anmeldung im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, ob Gemeinschaftsgrundschule oder Katholische Grundschule. Da es in Remscheid keine Schulbezirke gibt, haben Eltern grundsätzlich auch die Möglichkeit, ihr Kind an einer nicht wohnortnahen Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Dort hat das Kind allerdings keinen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Nur wenn nach Aufnahme aller Kinder, für die diese Schule die nächstgelegene Grundschule ist, noch freie Kapazitäten vorhanden sind, kann eine Aufnahme „wohnsitzferner“ Kinder erfolgen.
Davon ausgenommen sind Bekenntnisschulen. Hier haben Kinder, die dem Bekenntnis der Schule angehören, grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Dies gilt auch gegenüber wohnortnahen Kindern.
Nach einer eventuellen Ablehnung an der nicht wohnortnächsten Grundschule besteht kein Anspruch mehr auf einen Platz an der wohnortnächsten Schule, wenn deren Kapazität erschöpft ist.
Informationsveranstaltungen der Grundschulen
Die Termine der Informationsveranstaltungen der Grundschulen (Tag der offenen Tür) werden auf den Homepages der Schulen bekanntgegeben und hängen an den Eingängen der Kindertagesstätten aus.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewünschte Grundschule.
Anmeldebestätigungen
Sollte Ihr Kind bereits eine Schule besuchen, teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Fachdienst Schule und Bildung (schulverwaltungremscheidde) mit, damit die Schulpflichtüberwachung abgeschlossen werden kann.
Falls Sie Ihr Kind an einer privaten Schule anmelden, reichen Sie bitte zeitnah eine Anmeldebestätigung ein.
Für den Fall, dass Sie Ihr Kind im Ausland anmelden, reichen Sie bitte zeitnah eine Anmeldebestätigung mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache ein.
Einschulungsuntersuchung
Sie erhalten von dem Fachdienst Gesundheitswesen eine Einladung zur Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtuntersuchung, die eine Voraussetzung für die Entscheidung über die Aufnahme in der Grundschule bildet.
Fahrkosten
Fahrkosten für den Schulweg werden grundsätzlich nur zur nächstgelegenen Schule im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung übernommen.
Schulen mit Haupt- und Teilstandort
Beachten Sie bitte, dass die Grundschulen mit Teilstandort die Anmeldungen ausschließlich am Hauptstandort entgegennehmen.