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Stadt Remscheid

Anmeldeverfahren der Schulneulinge für das Schuljahr 2024/2025

Die Schulpflicht ist in § 35 Schulgesetz NRW (SchulG) geregelt und bezieht sich auf alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2017 und dem 30.09.2018 geboren sind. Diese Kinder erhalten im August per Post ein Schreiben des Schulträgers.

Schulverwaltung Stadt Remscheid

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  • Pixabay

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