Durch die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erwerben Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers. Sie werden aktiver Teil der Gesellschaft und können zum Beispiel an Wahlen teilnehmen.
Sollten Sie Interesse an einer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband haben, sprechen Sie bitte zu den angegebenen Sprechzeiten bei der Einbürgerungsbehörde vor.
Beratung
Im persönlichen Gespräch werden die Einbürgerungsvoraussetzungen besprochen und Sie erhalten das Antragsformular, weitere Informationen zu den für die Einbürgerung erforderlichen Unterlagen sowie zum konkreten Ablauf Ihres Einbürgerungsverfahrens.
Ferner erhalten Sie eine umfangreiche Beratung zu den folgenden Themen:
Doppelte Staatsbürgerschaft bzw. Verfahren zur Aufgabe der Heimatstaatsangehörigkeit
Optionspflicht
Antragsabgabe und Bearbeitung
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, sprechen Sie bitte zu den angegebenen Sprechzeiten zur Abgabe des Einbürgerungsantrages bei der Einbürgerungsbehörde vor.
Nach Abgabe Ihrer Unterlagen müssen noch weitere Behörden (Ausländeramt, Landeskriminalamt, Bundeszentralregister, Verfassungsschutz usw.) eingeschaltet werden, deren Bearbeitungszeiten nicht beeinflusst werden können. Sobald alle Stellungnahmen vorliegen kann über den Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband entschieden werden.
Sie erhalten dann eine Einbürgerungszusicherung, damit Sie aus Ihrer Heimatstaatsangehörigkeit entlassen werden können. Sollte in Ihrem Fall kein Entlassungsverfahren notwendig sein, wird direkt die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.
Urkundenaushändigung
Nachdem die Einbürgerungsurkunde ausgestellt ist, werden Sie von der Einbürgerungsbehörde entsprechend benachrichtigt.
Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde findet in der Regel in den Diensträumen der Einbürgerungsbehörde statt.
Vor der Aushändigung der Urkunde leisten Sie mündlich ein feierliches Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Nach Erhalt Ihrer Einbürgerungsurkunde können Sie im Bürgerservice Ihren neuen Pass beantragen.