Beschreibung
Ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, muss bei der Einbürgerungsbehörde erfragt werden. Da die Vorschriften im Einbürgerungsbereich sehr vielschichtig sind, können hier nur allgemeine Informationen gegeben werden. Das entsprechende Antragsformular ist bei der Einbürgerungsbehörde erhältlich. Außerdem werden in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zu den für die Einbürgerung erforderlichen Unterlagen erörtert.
Vorab sind ausführlichere allgemeine Informationen zum Thema Einbürgerung auf den Internetseiten der Landesregierung NRW und der Bundesregierung nachzulesen (siehe "Downloads/Links").
Ferner erhalten Sie eine umfangreiche Beratung zu den folgenden Themen:
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Optionspflicht
- Optionskinder
Verlust oder Diebstahl Ihrer Einbürgerungsurkunde oder eines Personaldokuments.
Der Verlust oder Diebstahl Ihrer Einbürgerungsurkunde muss der Einbürgerungsbehörde mitgeteilt werden. Haben Sie ein gültiges Personaldokument verloren, ist es erforderlich, dies der Meldebehörde persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Sind Sie sicher, dass es gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Sachbearbeitung gerne weiter.
Zur Klärung Ihrer Einbürgerungsangelegenheit können Sie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung vorsprechen.
Einbürgerungstests werden derzeit nur von der Volkshochschule (VHS) durchgeführt. Kunden haben jedoch die Wahl, zu welcher VHS sie gehen wollen.