Remscheiderinnen und Remscheider können sich in unterschiedlichen Teststellen kostenfrei auf das Corona-Virus testen lassen. Die Testung wird von geschultem Personal vorgenommen und Sie erhalten einen Testnachweis.
In Remscheid gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Teststellen. Dort können Sie sich kostenlos mit einem sogenannten Poc-Schnelltest testen lassen. Die Teststellen erstellen einen schriftlichen Nachweis zum Testergebnis, welcher Ihnen zur Verfügung gestellt wird.
Aus Gründen des Infektionsschutzes empfehlen wir Ihnen, von diesen Schnelltestangeboten Gebrauch zu machen. Da eine mögliche Infektion so frühzeitig erkannt werden kann, können Infektionsketten rechtzeitig durchbrochen werden und Sie stecken weniger Menschen in Ihrer Umgebung an.
Schnelltestanbieter in Remscheid
Wir haben Ihnen hier eine Auflistung der Remscheider Schnelltestanbieter zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Die nachstehende Information ist ohne Gewähr. Das bedeutet, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität besteht. Die Informationen beruhen auf Anbieterangaben.
Informieren Sie sich sicherheitshalber zusätzlich direkt bei den Anbietern über aktuelle Öffnungszeiten und weitere Details.
In den bekannten Teststationen können sich ab 11. Oktober ausschließlich Personen testen lassen, denen die Schnell- und PCR-Tests kostenfrei zur Verfügung stehen. Folgende asymptomatische Personengruppen haben weiterhin einen Anspruch auf kostenfreie Schnelltests:
Kinder unter 12 Jahren
Personen, die aus medizinischen Gründen zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder drei Monate vor der Testung nicht geimpft werden konnten; darunter insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen
Personen von 12 bis 18 Jahren (bis zum 31. Dezember 2021)
Schwangere (egal in welchem Stadium der Schwangerschaft; bis zum 31. Dezember 2021) Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist (bis zum 31. Dezember 2021)
Für positiv Getestete besteht weiterhin ein Anspruch auf kostenfreie Testung. Dies gilt auch für Freitestungen gemäß Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO).
Um sich kostenfrei mittels eines Schnelltests testen zu lassen, müssen neben dem Personalausweis entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Menschen etwa, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, wieso sie nicht geimpft werden können sowie Name, Anschrift und Geburtsdatum und die Daten der ausstellenden Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes. Ähnliches gilt für die anderen berechtigten Personengruppen. Bei Kindern unter 12 Jahren bzw. unter 18 Jahren ist der Personalausweis ausreichend.
Können sich Personen aus der Ukraine kostenfrei auf das Corona-Virus testen lassen?
Laut Bundesministerium für Gesundheit haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf einen kostenfreien Corona-Schnelltest. Es muss ein Nachweis zur Identitätsfeststellung vorliegen, aus dem sich eine möglichst klare Zuordnung mit Name und Lichtbild zur Sicherung der Identität ergibt, zum Beispiel Ausweis, Führerschein, Dokument auf dem Handy etc.
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Testergebnis?
Wenn Ihr Antigen-Schnelltest eine Corona-Infektion anzeigt, müssen Sie im Anschluss unmittelbar einen PCR-Test machen, um sich das Ergebnis absichern zu lassen. Dieser PCR-Test ist dann ebenfalls kostenfrei und kann beim Hausarzt oder in einer Teststation gemacht werden. Bis zum Eintreffen des PCR-Test-Ergebnisses müssen Sie in häusliche Quarantäne!
Ist Ihr PCR-Testergebnis positiv, müssen sich gemeinsam mit Ihren Haushaltsangehörigen sofort in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren. Medizinische Hotline: (02191) 16-3555 oder coronaremscheidde
Wenn Sie einen positiven PCR-Test haben, müssen Sie alle Personen informieren,
mit denen Sie 4 Tage vor der Testung Kontakt hatten.
mit denen Sie seit der Testung Kontakt hatten.
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