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Stadt Remscheid

Berufsbild

Zum Berufsbild der Vermessungsoberinspektorin oder des Vermessungsoberinspektors gehören der Vollzug technischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, z.B. die Aufnahme einer Grenzniederschrift. Sie planen als Sachbearbeitende einzelne Projekte, überwachen ihre Ausführung und führen die fachliche Betreuung durch. Denkbar ist der Einsatz in den Bereichen Katastervermessungen, Übernahme und Wertermittlung, aber auch auf den Gebieten der Projektsteuerung und des Controllings.

Voraussetzungen

  • mind. mit einem Diplomgrad abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Vermessungswesen oder Geoinformatik an einer Hochschule oder
  • ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium in den Studiengängen Vermessung oder Geoinformatik
  • Deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
  • Höchstalter von 40 Jahren bei Ausbildungsbeginn, sofern keine Ausnahmen zutreffen (§ 14 LBG NRW) 
  • Gesundheitliche Eignung 

Ausbildung

Beginn?
Die Ausbildung beginnt in der Regel am 1. August eines Jahres

Wie lange?
Die Ausbildung dauert etwas mehr als 1 ½ Jahre

Wo?
Die theoretische Ausbildung (4 Wochen Blockunterricht zu Beginn; 12 Wochen am Ende der Ausbildung) findet am Bergischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Wuppertal (BSI) statt. Unterrichtsinhalte sind Landesvermessung, Liegenschaftskataster, Bodenordnung sowie verschiedene Rechtsfächer. Die fachpraktische Ausbildung findet im Fachdienst "Bauen, Vermessung und Kataster" der Stadtverwaltung Remscheid statt. Außerdem werden jeweils einmonatige Praktika bei der Bezirksregierung Düsseldorf sowie beim Landesvermessungsamt in Bonn durchgeführt.

Abschluss?
Stadtvermessungsoberinspektorin/Stadtvermessungsoberinspektor Besoldungsgruppe A 10

Anwärterbezüge?
nähere Informationen zu den Anwärterbezügen gibt es  hier

Perspektiven

Entsprechend der fachlichen und persönlichen Eignung und Befähigung bestehen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (auch Leitungsfunktionen); in besonderen Einzelfällen bestehen auch Aufstiegschancen in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst).

Erläuterungen und Hinweise

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