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Stadt Remscheid

SEPA-Lastschriftmandat

Kurzbeschreibung
Bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen (siehe unten) besteht die Möglichkeit, der Stadt eine sog. Einzugsermächtigung zu erteilen.
Das Lastschrifteinzugsverfahren erleichtert sowohl dem Zahlungspflichtigen (sog. Debitoren) als auch der Stadt die Überwachung der Zahlungen. Das zu erteilende SEPA-Lastschriftmandat finden Sie am Ende dieser Seite. 

Beschreibung
Abbuchungen können nur zu den Fälligkeiten 1. oder 15. eines Monats erfolgen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen der Zahlungsverkehr und die jeweiligen Fachdienste. Die Erteilung einer sog. Einzugsermächtigung entbindet den Zahlungspflichtigen nicht von der Prüfung der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt (nicht gedecktes Bankkonto, Kontowechsel, Umzug etc.). Kommt eine Einzugsermächtigung nicht in Frage, wird empfohlen, bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt einen Dauerauftrag bei der eigenen Bank einzurichten.

Aus Kostengründen ist die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, jedoch derzeit auf folgende Forderungen beschränkt:

• Kindergartenbeiträge, -essgelder Erteilung auf die externe Belegnummer/das Kassenzeichen; Fachdienst 2.51.3 – Kindergartenangelegenheiten –

• Entgelte OGGS Erteilung auf die externe Belegnummer/das Kassenzeichen; Fachdienst 2.51.3 – Kindergartenangelegenheiten –

• Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer Erteilung auf die externe Belegnummer/das Kassenzeichen; Fachdienst 1.21.1 – Steuern und Abgaben –

• Mieten und Pachten, Erbbauzinsen, Kioskmiete Erteilung auf die externe Belegnummer/das Kassenzeichen; Fachdienst 3.62.5 – Vermessung, Kataster, Liegenschaften

Gebühren
Im Falle einer nicht ausreichenden Deckung oder Erlöschen des Bankkontos, auf das die Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Kosten, die durch die sog. Rücklastschrift entstehen, auf den Schuldner übertragen. Bankkontoführung durch die Stadtsparkasse Remscheid 3€, Bankkontoführung durch eine andere Bank 6€.
Bearbeitungszeit
Der Einzug der jeweiligen Forderungen erfolgt zu den durch die Fachdienste festgestellten Fälligkeiten in den jeweiligen Bescheiden. Soll eine Einzugsermächtigung erteilt werden, muss diese dem Zahlungsverkehr mindestens 3 Werktage vor diesen Fälligkeiten vorliegen. Ansonsten erfolgt in der Regel die Abbuchung der fälligen Forderungen mit der nächsten Fälligkeit bzw. mit dem nächsten Abbuchungslauf.
Kassen- und Steueramt

Erläuterungen und Hinweise

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