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Stadt Remscheid

Interne Steuerangelegenheiten

Die Stadt Remscheid unterliegt für verschiedene Bereiche, mit denen sie nachhaltig wirtschaftlich zur Erzielung von Einnahmen tätig ist, der Steuerpflicht. Hiervon betroffen sind unter anderem die „Betriebe gewerblicher Art“, für die eine Umsatzsteuerpflicht besteht.

Ab dem 01.01.2023 unterliegt die Stadt Remscheid in allen nicht hoheitlichen Aufgabenbereichen der Umsatzsteuer und wird wie ein Unternehmer behandelt. Die hierfür erforderlichen Umstellungen werden von der Kämmerei begleitet.

Von Seiten der Kämmerei erfolgt die Betreuung und Beratung des gesamten Verwaltungsbereiches hinsichtlich steuerlicher Problemstellungen, insbesondere zu sämtlichen Betrieben gewerblicher Art sowie in Spendenangelegenheiten. 

Erläuterungen und Hinweise

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