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Stadt Remscheid

Jahresabschlüsse

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Remscheid zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung; er weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als kommunalspezifische Belange (Ziele und Aufgaben) dies erfordern.

Die vorliegenden Jahresabschlüsse wurden auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der KomHVO NRW aufgestellt.

Form und Gliederung der Bilanzen, der Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie der produktorientierten Teilrechnungen richten sich nach den Mustern zur Gemeindehaushaltsverordnung zum NKFG NRW.

Mit dem Jahresabschluss im neuen Haushaltsrecht, soll die Transparenz und Qualität der Rechenschaft der Stadt Remscheid über ihre wirtschaftlichen Aktivitäten für das abgelaufene Haushaltsjahr erhöht werden.

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