Aufgrund § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW.S.878), wird der Jahresabschluss 2011 der Stadt Remscheid öffentlich bekannt gemacht.
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde durch den Rat der Stadt Remscheid am 26.09.2013 mit einer Bilanzsumme von 1.110.145.262,33 €, in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 49.505.448,29 € und in der Finanzrechnung mit einer Änderung des Bestandes an Finanzmitteln von -16.829.278,23 € auf 2.998.371,07 € festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 49.505.448,29 € wurde der allgemeinen Rücklage entnommen.
Die Oberbürgermeisterin wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 entlastet.
Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Remscheid.