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Stadt Remscheid

Jahresabschluss 2014

Aufgrund § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03. Februar 2015 (GV.NRW.S.208), wird der Jahresabschluss 2014 der Stadt Remscheid öffentlich bekannt gemacht.

Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde durch den Rat der Stadt Remscheid am 26.11.2015 mit einer Bilanzsumme von 1.143.780.804,63 €, in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 51.029.511,30 € und in der Finanzrechnung mit einer Änderung des Bestandes an Finanzmitteln von +727.426,49 € auf 16.039.062,64 € festgestellt.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.029.511,30 € ist nicht durch Eigenkapital gedeckt. Die bilanzielle Überschuldung ist bereits im Jahr 2013 eingetreten.

Der Oberbürgermeister wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014 entlastet.

Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Remscheid.

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